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Künstler:innenförderung der Initiative Musik
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik unterstützt Solokünstler:innen, -künstler und Bands sowie deren Partner aus der Musikwirtschaft mit Zuschüssen für Musikprojekte und Konzerte. Das Programm zielt darauf ab, die Popularmusik in Deutschland zu stärken, Nachwuchstalente zu fördern und die Verbreitung deutscher Musik im Ausland voranzutreiben.

Wer wird gefördert

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen, Solokünstler und Bands sowie gegebenenfalls in Kooperation mit Unternehmen der Musikwirtschaft. Das Programm zielt darauf ab, die Popularmusik in Deutschland zu stärken, den Nachwuchs zu fördern, die Verbreitung deutscher Musik im Ausland zu unterstützen und einen Beitrag zur kulturellen und musikwirtschaftlichen Standortförderung zu leisten. Projekte müssen überwiegend in Deutschland stattfinden.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst eine breite Palette von Musikprojekten, von der kreativen Entwicklung über die Produktion bis hin zu Promotion und Live-Auftritten. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von neugeschaffenen Original-Musikwerken.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einem degressiven Förderanteil. Die maximale Fördersumme pro Projekt und Antragsteller:in ist begrenzt, und es gibt Mindestanforderungen an die Gesamtausgaben des Projekts.

Bedingungen und Voraussetzungen

Für die Antragsstellung und die Förderberechtigung gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Künstlereigenschaft, der Unternehmensmerkmale, der Projektinhalte und der Wiederholungsförderung. Zudem müssen bestimmte Budgetregeln beachtet werden.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess läuft digital über das Online-Antragsportal der Initiative Musik. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den Aufsichtsrat oder ein beauftragtes Gremium auf Basis der eingereichten Unterlagen nach bestimmten Kriterien.

Rechtliche Grundlage

Das Förderprogramm basiert auf der "Programmbeschreibung Künstler:innenförderung" und ist primär auf die Förderung der Popularmusik in Deutschland ausgerichtet.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

30.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

09.07.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Musikkultur & Musikwirtschaft

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Verwaltet von: Initiative Musik gGmbH

Website: Initiative Musik gGmbH