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Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm HAUPTSACHE:MUSIK des Landes Niedersachsen unterstützte Projekte zur musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen. Es zielte darauf ab, wirkungsvolle Impulse zur Profilierung und Qualitätssteigerung niedersächsischer Bildungseinrichtungen zu setzen und die Teilhabe an Musikkultur zu fördern.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumlicher Geltungsbereich

Das Förderprogramm HAUPTSACHE:MUSIK richtete sich an gemeinwohlorientierte musikpädagogische Einrichtungen in Niedersachsen. Es unterstützte Organisationen, die qualifiziertes Personal einsetzen, um Kinder und Jugendliche im gesamten Bundesland musikalisch zu bilden und deren kulturelle Teilhabe zu stärken.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Kosten

Das Programm HAUPTSACHE:MUSIK förderte überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte der musikalischen Bildung für Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen. Dies umfasste Breiten- und Begabungsförderung sowie Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und Kooperationsprojekte. Gefördert wurden Personal- und Sachkosten, die unmittelbar für die Planung und Durchführung der Maßnahmen anfielen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm HAUPTSACHE:MUSIK gewährte nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektförderung als Anteilsfinanzierung. Der Regelfördersatz betrug 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR. Projekte hatten eine maximale Laufzeit von einem Kalenderjahr, mit Ausnahmen für bis zu zwei Jahre. Eine Bagatellgrenze von 2.500 EUR wurde angewendet.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung aus dem Programm HAUPTSACHE:MUSIK zu erhalten, mussten antragstellende Einrichtungen gemeinwohlorientiert sein und qualifiziertes musikpädagogisches Personal einsetzen. Die Honorarsätze für Personal waren begrenzt, und Projekte sollten innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden. Kooperationsprojekte wurden besonders begrüßt.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung musste schriftlich beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg eingereicht werden, ergänzt durch eine E-Mail an das Kultusministerium. Die Antragsfrist war der 15. November für Projekte des Folgejahres. Die Förderfähigkeit wurde von einer Fachkommission entschieden, und bei Zuwendungen bis 15.000 EUR war ein einfacher Verwendungsnachweis ausreichend.

Rechtsgrundlage

Das Programm HAUPTSACHE:MUSIK basierte auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Kultusministeriums und unterlag den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Diese rechtlichen Grundlagen definierten Zweck, Gegenstand und Verfahren der musikalischen Bildungsförderung in Niedersachsen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

15.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Verwaltet von: Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg

Zusätzliche Partner: Fachkommission HAUPTSACHE:MUSIK, Landesmusikrat Niedersachsen e.V.

Website: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg