Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, teils kofinanziert durch den EFRE/JTF, unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Gestaltung der urbanen und regionalen Mobilität. Es zielt darauf ab, die Mobilitätswende zu beschleunigen und die Ziele des Green Deals in NRW durch die Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus Mobilitätsplänen zu erreichen. Das Programm zeichnet sich durch die Förderung investiver und nicht-investiver Projekte sowie die Adressierung verschiedenster Akteure aus dem kommunalen und wissenschaftlichen Bereich aus.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an kommunale Akteure, aber auch an Forschungseinrichtungen, KMU, Vereine, Stiftungen und Kammern, die Verbundvorhaben umsetzen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Mobilität in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu gestalten und den europäischen Green Deal voranzutreiben, indem Projekte zur Modernisierung des Verkehrssystems unterstützt werden.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Maßnahmenpakete zur Modernisierung des Verkehrssystems in NRW, darunter investive und nicht-investive Vorhaben. Diese reichen von der Neugestaltung städtischer Flächen und Infrastrukturen über die Implementierung digitaler Mobilitätslösungen bis hin zu innovativen Ansätzen in Mobilität und Logistik. Auch vorbereitende und begleitende Maßnahmen sowie Projektmanagement sind förderfähig.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Zuschüsse für Projekte im Bereich nachhaltige Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann aber in bestimmten Fällen auf bis zu 90% ansteigen. Die maximale Förderung pro Gesamtvorhaben ist auf 10 Millionen Euro begrenzt, mit einer Bagatellgrenze von 100.000 Euro.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung bestehender Mobilitätspläne und relevanter Regelwerke. Besondere Aufmerksamkeit gilt den beihilferechtlichen Vorgaben der EU, einschließlich der De-minimis-Regelung und der AGVO. Zudem müssen die Gesamtfinanzierung und das Baurecht für Infrastrukturprojekte gesichert sein.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung ist fortlaufend möglich und erfolgt über die örtlich zuständigen Bezirksregierungen. Die Anträge können schriftlich oder über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden und werden fachlich durch den Projektträger Jülich bewertet, um die Übereinstimmung mit den Förderzielen sicherzustellen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)“ vom 14. Dezember 2023. Diese Richtlinie wird durch weitere landes- und europäische Regelungen, wie die Landeshaushaltsordnung NRW und verschiedene EU-Verordnungen (z.B. zur De-minimis-Beihilfe und EFRE), ergänzt und ist maßgeblich für die Umsetzung der Förderziele im Bereich nachhaltiger Mobilität in NRW.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Planung, Prozessoptimierung, Sonstige, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen, Projektträger Jülich (PtJ)

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