Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Offen
Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem Programm "Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)" private und kommunale Waldbesitzende bei der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit. Es unterstützt vielfältige Maßnahmen, von Erstaufforstung und naturnaher Waldbewirtschaftung bis hin zur Beseitigung von Extremwetterschäden und der Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um die Wälder zukunftsfähig zu machen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geltungsbereich
Das Förderprogramm NWW richtet sich an private und kommunale Waldbesitzende sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg. Es zielt darauf ab, die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit zu unterstützen und trägt zur Umsetzung europäischer Waldschutzziele bei.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten
Das Programm zur Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) unterstützt eine breite Palette an Maßnahmen, die auf die ökologische, ökonomische und soziale Leistungsfähigkeit der Wälder abzielen. Dazu gehören Erstaufforstung, naturnahe Waldbewirtschaftung, Verbesserungen der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, Vertragsnaturschutz, die Beseitigung von Extremwetterschäden sowie Maßnahmen zum Schutz und zur Erholung im Wald.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung im Rahmen der Nachhaltigen Waldwirtschaft erfolgt hauptsächlich als Zuschuss, entweder als Anteilsfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert stark je nach spezifischer Maßnahme und kann durch EU-Kofinanzierung ergänzt werden. Es gibt keine absolute Obergrenze für das gesamte Programm, jedoch spezifische Höchstgrenzen pro Projekt oder Maßnahme.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung im Rahmen der NWW ist an eine Reihe von rechtlichen, administrativen und betrieblichen Bedingungen geknüpft. Diese umfassen unter anderem die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften, spezielle Bagatellgrenzen, Kumulierungsregeln bei EU-Beihilfen sowie Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Maßnahmen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die NWW-Förderung ist mehrstufig und beinhaltet die Einreichung des Antrags über die zuständige untere Forstbehörde, eine Prüfung durch die Bewilligungsbehörde sowie ein Priorisierungsverfahren für bestimmte EU-kofinanzierte Maßnahmen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Rechtsgrundlagen
Die "Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)" bildet die zentrale Rechtsgrundlage für das Förderprogramm. Sie wird durch verschiedene Landes- und EU-Gesetze sowie Verordnungen ergänzt, die die Beihilferegelungen und die Kofinanzierung durch europäische Fonds bestimmen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Variiert je nach Maßnahme; bis zu 7.500.000 € für bestimmte Investitionsvorhaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung, Kapazitätsaufbau, Monitoring, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Europäische Union, Bund
Verwaltet von: zuständige untere Forstbehörde in Baden-Württemberg, höhere Forstbehörde
Website: Untere Forstbehörden BW