Förderung von Naturparks

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt öffentliche Einrichtungen und Vereine bei der Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken. Dieses Programm bietet Zuschüsse für vielfältige Maßnahmen, von der Planung bis zur Umsetzung von Umweltbildungs- und Naturschutzprojekten, um die einzigartigen Naturlandschaften zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln. Es zielt darauf ab, die Naturparke als wichtige Erholungs- und Lernorte zu stärken und den ländlichen Raum zu fördern.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind. Ziel ist es, die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung dieser Naturparke zu unterstützen. Das Programm trägt zur nachhaltigen Sicherung des Naturhaushalts, des Landschaftsbildes sowie der Lebensräume und Erholungseignung bei.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt vielfältige Maßnahmen zur Entwicklung und Aufwertung von Naturparken in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Erholung und Bildung. Es werden sowohl konzeptionelle Arbeiten als auch konkrete Projekte im Feld sowie personelle und sachliche Betreuungskosten bezuschusst. Ausgeschlossen sind grundsätzlich bereits begonnene oder gewerblich genutzte Maßnahmen.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Förderprogramm wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der im Rahmen einer Projektförderung als Anteil- oder Vollfinanzierung erfolgt. Die Förderquote kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, in bestimmten Fällen sogar bis zu 100 Prozent.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Gewährung von Zuwendungen gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Abstimmung der Maßnahmen mit einem Naturparkplan und das Einverständnis der relevanten Behörden. Es gibt klare Vorgaben bezüglich der Art der Maßnahmen und der Budgetverwendung. Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht zulässig.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung von Naturparken ist schriftlich beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur einzureichen. Dem Antrag sind eine Reihe von Unterlagen beizufügen, die das geplante Vorhaben detailliert beschreiben und dessen Kosten und Finanzierung darlegen.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf einer Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Naturparken des Landes Schleswig-Holstein, die im Januar 2024 bekannt gegeben wurden. Es unterliegt den Bestimmungen des Landeshaushaltsgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent, bis zu 100 Prozent für barrierefreie Bereiche

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Infrastruktur, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Verwaltet von:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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