Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR) Geschlossen
Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR 2015) in Baden-Württemberg bietet Zuschüsse für Maßnahmen und Projekte zum Schutz, zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten sowie der Kulturlandschaft. Sie fördert ein breites Spektrum an Vorhaben, von der extensiven Landbewirtschaftung bis zum Artenschutz und zur Wolfsprävention, um die Biodiversität und das natürliche Erbe im Land zu stärken.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an eine Vielzahl von Antragstellern, darunter natürliche und juristische Personen, landwirtschaftliche Unternehmen, Gebietskörperschaften sowie Verbände und Vereine. Die Maßnahmen müssen in Baden-Württemberg durchgeführt werden und den Zielen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur dienen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert ein breites Spektrum an Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege und Landeskultur. Dazu gehören die extensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, Artenschutz und Biotopgestaltung, Grunderwerb zu Biotopentwicklungszwecken, Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe und Verarbeitung/Vermarktung naturschutzgerechter Produkte sowie Dienstleistungen im Naturschutz. Auch Maßnahmen zum Schutz vor Wolfsschäden werden unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Die LPR gewährt Zuschüsse in Form von Projektförderung, wobei sowohl Voll- als auch Anteilsfinanzierungen möglich sind. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben, Antragsteller und der naturschutzfachlichen Bedeutung der Maßnahme. Es gibt spezifische Obergrenzen für bestimmte Investitionen und Entschädigungen, aber keine pauschale maximale Fördersumme für das Gesamtprogramm.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderrichtlinie stellt detaillierte Bedingungen an die Antragsteller und die durchzuführenden Maßnahmen. Dazu gehören formale Anforderungen an den Antrag, die Durchführung der Maßnahmen in ausgewiesenen Gebieten, Beachtung von EU-Beihilferegeln wie der De-minimis-Verordnung und die Einhaltung des Vergaberechts.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Landschaftspflegerichtlinie 2015 (LPR) erfordert die schriftliche Einreichung von Anträgen bei den zuständigen Behörden vor Beginn der Maßnahme, in der Regel bis zum 15. November für das Folgejahr. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Anträge und Priorisierung der Vorhaben durch die Bewilligungsstellen, oft im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium.
Rechtsgrundlagen
Die Landschaftspflegerichtlinie 2015 (LPR) wird durch eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg etabliert. Sie basiert auf dem Naturschutzgesetz, dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz des Landes sowie einer Vielzahl von EU-Verordnungen, insbesondere im Bereich der ländlichen Entwicklung und Agrarpolitik, die eine Kofinanzierung durch den ELER-Fonds ermöglichen.
Übersicht der Förderung
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Germany)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Förderbereiche:
Umsetzung, Planung, Monitoring, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Verwaltet von: Regierungspräsidien, untere Verwaltungsbehörden
Website: Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum Baden-Württemberg