Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen Offen
Das Land Niedersachsen bietet einen Zuschuss zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie innovativen Modellvorhaben im Bereich der Pflege an. Das Programm zielt darauf ab, die wohnortnahe und bedarfsdeckende Versorgung nachhaltig auszubauen und zu sichern, insbesondere durch die Stärkung ehrenamtlicher Strukturen und die Erprobung neuer Konzepte.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm unterstützt vielfältige Akteure in Niedersachsen, die sich dem Auf- und Ausbau wohnortnaher und bedarfsdeckender Versorgungsstrukturen im Bereich der Alltagsunterstützung und Pflege widmen. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie Personengesellschaften, die Angebote zur Alltagsunterstützung bereitstellen, Nachbarschaftshelfer fördern oder innovative Modellvorhaben erproben möchten. Das übergeordnete Ziel ist es, die Pflegelandschaft in Niedersachsen nachhaltig zu verbessern.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm konzentriert sich auf eine Reihe von Maßnahmen im Kontext der Alltagsunterstützung und Pflege. Dies umfasst spezifische Schulungen und Fortbildungen, Maßnahmen zur Koordination ehrenamtlicher Kräfte und den Aufbau von Betreuungsangeboten. Zudem werden Projekte zur Gewinnung und Vernetzung von Nachbarschaftshelfern sowie innovative Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte finanziell unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal- und Sachausgaben. Die Fördermittel werden im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt, wobei eine Ko-Finanzierung durch Dritte und die Pflegeversicherung vorgesehen ist. Die Laufzeit von Projekten ist in der Regel auf drei, maximal auf fünf Jahre befristet.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Durchführung der geförderten Projekte gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Notwendigkeit einer Anerkennung des Unterstützungsangebots, die Einhaltung von Befristungen für bestimmte Vorhaben sowie die Pflicht zur Vorlage eines Finanzierungsplans. Die Entscheidungen über die Förderanträge erfolgen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung von Alltagsunterstützungs- und Pflege-Modellvorhaben in Niedersachsen ist klar strukturiert. Antragsteller müssen ihre Unterlagen vor Projektbeginn beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einreichen, wobei unterschiedliche Fristen für Erst- und Fortsetzungsanträge gelten. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge im Einvernehmen mit den relevanten Pflegekassenverbänden.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und steht in Verbindung mit relevanten Paragraphen des Sozialgesetzbuches XI. Es handelt sich um eine landesspezifische Förderung, die durch einen Runderlass formalisiert wurde.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 50 Prozent der projektbezogenen zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben
Einsendeschluss:
31.07.2025
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Germany)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Healthcare, Service Sector
Förderbereiche:
Umsetzung, Piloterprobung, Experimentelle Entwicklung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zusätzliche Partner: Landesverbände der Pflegekassen, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Website: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie