Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung
Das Land Niedersachsen fördert innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung mit dem Ziel, den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern. Einrichtungen und Vereine können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten, der in Abhängigkeit von der Region 40% oder 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt. Anträge sind zu festen Stichtagen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen und weitere juristische Personen, die innovative Projekte im Bereich der beruflichen Erstausbildung in Niedersachsen umsetzen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern und die berufliche Ausbildung zu erleichtern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Bildungsprojekte, die eine Verbesserung des Übergangs in die berufliche Erstausbildung zum Ziel haben. Dazu gehören auch Projekte, die das Gelingen der beruflichen Ausbildung und den Übergang in die Beschäftigung erleichtern, sowie systemische Ansätze zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildungssysteme.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderhöhe variiert je nach Projektgebiet, und die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller eine gesicherte Gesamtfinanzierung ihres Projekts nachweisen und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, die im Rahmen eines Scoring-Modells bewertet werden. Zudem sind übergreifende EU-Prinzipien zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung ist über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen. Es gibt feste Antragsstichtage, und die Bewilligungsstelle entscheidet über die Vergabe der Fördermittel auf der Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch eine Richtlinie des Niedersächsischen Kultusministeriums legitimiert und wird durch spezifische EU-Verordnungen sowie allgemeine Landeshaushaltsordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
30.09.2025, 30.04.2026
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden sowie übriges Landesgebiet)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Aus- & Weiterbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Kultusministerium
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)