Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung mit dem Ziel, den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern. Einrichtungen und Vereine können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten, der in Abhängigkeit von der Region 40% oder 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt. Anträge sind zu festen Stichtagen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen und weitere juristische Personen, die innovative Projekte im Bereich der beruflichen Erstausbildung in Niedersachsen umsetzen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern und die berufliche Ausbildung zu erleichtern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Bildungsprojekte, die eine Verbesserung des Übergangs in die berufliche Erstausbildung zum Ziel haben. Dazu gehören auch Projekte, die das Gelingen der beruflichen Ausbildung und den Übergang in die Beschäftigung erleichtern, sowie systemische Ansätze zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildungssysteme.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderhöhe variiert je nach Projektgebiet, und die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller eine gesicherte Gesamtfinanzierung ihres Projekts nachweisen und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, die im Rahmen eines Scoring-Modells bewertet werden. Zudem sind übergreifende EU-Prinzipien zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung ist über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen. Es gibt feste Antragsstichtage, und die Bewilligungsstelle entscheidet über die Vergabe der Fördermittel auf der Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine Richtlinie des Niedersächsischen Kultusministeriums legitimiert und wird durch spezifische EU-Verordnungen sowie allgemeine Landeshaushaltsordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025, 30.04.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden sowie übriges Landesgebiet)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Aus- & Weiterbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Kultusministerium

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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