Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO2-Einsparmaßnahmen („Niedersachsen Invest GRW“) Offen
Das Programm „Niedersachsen Invest GRW“ bietet gewerblichen Unternehmen, einschließlich des Beherbergungsgewerbes, attraktive Zuschüsse für Investitionen und CO2-Einsparmaßnahmen in ausgewiesenen GRW-Fördergebieten Niedersachsens. Es unterstützt die Transformation zu nachhaltigen und klimafreundlichen Geschäftsmodellen, schafft Arbeitsplätze und fördert Innovation sowie Digitalisierung. Damit stärkt es die regionale Wirtschaftsstruktur nachhaltig.
Wer wird gefördert?
Das Programm „Niedersachsen Invest GRW“ unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Beherbergungsgewerbes, bei Investitionen und CO2-Einsparmaßnahmen in ausgewiesenen GRW-Fördergebieten in Niedersachsen. Ziel ist es, zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und zum Umweltschutz beizutragen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert sowohl einzelbetriebliche Investitionen als auch ergänzende CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen. Die Art der förderfähigen Maßnahmen variiert je nach Unternehmensgröße und Art der Investition, wobei der Fokus auf regionalwirtschaftlichen Effekten und der Zukunftsfähigkeit der Geschäftsmodelle liegt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses und die maximalen Fördersummen variieren je nach Art des Vorhabens, der Unternehmensgröße und dem Fördergebiet, wobei bestimmte Mindestbeträge und Höchstgrenzen gelten.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, administrative und operative Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung regionalwirtschaftlicher Effekte, der Nachweis der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells und die Berücksichtigung von Beihilferegeln wie der AGVO oder De-minimis-Verordnung. Zudem sind umfassende Qualitätskriterien zu erfüllen.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Programm „Niedersachsen Invest GRW“ muss über das Kundenportal der NBank eingereicht werden, bevor das Vorhaben beginnt. Die Förderwürdigkeit wird anhand eines Scoring-Modells beurteilt.
Rechtsgrundlagen
Das Programm ist in der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO2-Einsparmaßnahmen („Niedersachsen Invest GRW“)" verankert. Es unterliegt zudem einer Reihe nationaler und europäischer Verordnungen und Rahmenbedingungen, die die Beihilfefähigkeit und Umsetzung der Förderung regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
8.250.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Pharmaindustrie, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Lebensmittelverarbeitung, Tourismus, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Beherbergungsgewerbe
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Evaluierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verwaltet von: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)