Förderung der Binnenfischerei und der Aquakultur
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im Fischerei- und Aquakultursektor mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Diese Förderung zielt darauf ab, die Ernährungssicherheit in der EU zu gewährleisten und sowohl ökologische als auch wirtschaftliche sowie soziale Nachhaltigkeit in der Fischerei und Aquakultur zu stärken. Antragsberechtigte können Zuschüsse oder Ausgleichszahlungen erhalten.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an diverse Akteure der Fischerei- und Aquakulturwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, einschließlich Unternehmen, Neueinsteiger, Verarbeiter, Vermarkter sowie öffentliche und wissenschaftliche Einrichtungen. Ziel ist die Stärkung der Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit im Sektor.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Fischerei und Aquakultur, von Innovationen und Infrastruktur bis hin zu Umweltdienstleistungen und Tierschutz. Bestimmte Ausgaben sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel als nichtrückzahlbarer Zuschuss oder Ausgleichszahlung. Die Förderhöhe variiert zwischen 25% und 100% der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von Antragsteller und Maßnahmenart, mit spezifischen Höchstgrenzen pro Antrag und Bagatellgrenzen.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen spezifische Voraussetzungen erfüllen, darunter den Sitz in NRW und die Qualifikation in Aquakultur. Es gelten zudem Regelungen zu Vergabe, Kontrollen und Transparenz der geförderten Maßnahmen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen abgewickelt. Die Bewilligung erfolgt nach einer fachlichen Prüfung und einem Punktesystem bei knappen Haushaltsmitteln. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, die durch verschiedene EU-Verordnungen und nationale Haushaltsvorschriften untermauert wird.
Ähnliche Programme
Keine ähnlichen Programme gefunden.
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 300.000 € für bestimmte Anlagen und Maßnahmen; bis zu 100.000 € für Fahrzeuge und Infrastruktur; bis zu 20.000 € pro Jahr für Fischbestandsversicherungen
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Fischerei, Aquakultur, Fischverarbeitung, Fischvermarktung, Forschung, Umwelt- und Naturschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Umsetzung, Infrastruktur, Machbarkeitsstudie, Kapazitätsaufbau, Planung, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Zusätzliche Partner:
Das für Fischerei und Aquakultur zuständige Landesamt, Universitäten, Fachhochschulen, Stiftung Wasserlauf NRW