Förderung der Binnenfischerei und der Aquakultur

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im Fischerei- und Aquakultursektor mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Diese Förderung zielt darauf ab, die Ernährungssicherheit in der EU zu gewährleisten und sowohl ökologische als auch wirtschaftliche sowie soziale Nachhaltigkeit in der Fischerei und Aquakultur zu stärken. Antragsberechtigte können Zuschüsse oder Ausgleichszahlungen erhalten.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an diverse Akteure der Fischerei- und Aquakulturwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, einschließlich Unternehmen, Neueinsteiger, Verarbeiter, Vermarkter sowie öffentliche und wissenschaftliche Einrichtungen. Ziel ist die Stärkung der Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit im Sektor.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Fischerei und Aquakultur, von Innovationen und Infrastruktur bis hin zu Umweltdienstleistungen und Tierschutz. Bestimmte Ausgaben sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in der Regel als nichtrückzahlbarer Zuschuss oder Ausgleichszahlung. Die Förderhöhe variiert zwischen 25% und 100% der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von Antragsteller und Maßnahmenart, mit spezifischen Höchstgrenzen pro Antrag und Bagatellgrenzen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen spezifische Voraussetzungen erfüllen, darunter den Sitz in NRW und die Qualifikation in Aquakultur. Es gelten zudem Regelungen zu Vergabe, Kontrollen und Transparenz der geförderten Maßnahmen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen abgewickelt. Die Bewilligung erfolgt nach einer fachlichen Prüfung und einem Punktesystem bei knappen Haushaltsmitteln. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, die durch verschiedene EU-Verordnungen und nationale Haushaltsvorschriften untermauert wird.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 300.000 € für bestimmte Anlagen und Maßnahmen; bis zu 100.000 € für Fahrzeuge und Infrastruktur; bis zu 20.000 € pro Jahr für Fischbestandsversicherungen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Fischerei, Aquakultur, Fischverarbeitung, Fischvermarktung, Forschung, Umwelt- und Naturschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Umsetzung, Infrastruktur, Machbarkeitsstudie, Kapazitätsaufbau, Planung, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Zusätzliche Partner:

Das für Fischerei und Aquakultur zuständige Landesamt, Universitäten, Fachhochschulen, Stiftung Wasserlauf NRW

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