100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Bundesagentur für Arbeit umfangreiche arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen. Das Programm zielt darauf ab, den Berufseinstieg junger Menschen mit Behinderung zu erleichtern, die Fachkräftesicherung zu unterstützen und die Arbeitsmarktintegration in verschiedenen Kontexten zu fördern. Es bietet gezielte Zuschüsse für Ausbildungsplätze, Beratungsleistungen und Qualifizierungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich primär an Träger der beruflichen Bildung und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die junge Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in den Beruf unterstützen. Darüber hinaus profitieren eine breite Palette an natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften in verschiedenen arbeitsmarktpolitischen und sozialen Bereichen. Die geografische Abdeckung erstreckt sich hauptsächlich auf Nordrhein-Westfalen, wobei in bestimmten Fällen auch Projekte außerhalb der Europäischen Union gefördert werden können, sofern sie den Programmzielen dienen. Das übergeordnete Ziel ist die Förderung arbeits- und sozialpolitischer Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsmarktes und der sozialen Inklusion in NRW.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen und Projekten, die auf die Entwicklung von Kompetenzen, die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften sowie die Integration in den Arbeitsmarkt abzielen. Dazu gehören betriebliche Ausbildungen, verschiedene Beratungsangebote, die Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen und die Förderung von Sprachkursen. Die förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten sind klar definiert, wobei pauschalierte Kostenoptionen und Standardeinheitskosten eine zentrale Rolle spielen. Die geförderten Projekte erstrecken sich über unterschiedliche Entwicklungsstadien, von der Berufsorientierung bis zur umfassenden Kompetenzentwicklung bestehender Beschäftigter.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, meist als Festbetrags- oder Anteilfinanzierung, und variiert in ihrer Höhe und Dauer je nach spezifischem Förderprogramm. Die maximale Förderhöhe und -dauer sind für die einzelnen Maßnahmen detailliert festgelegt. Ko-Finanzierungsbeteiligungen sind oft erforderlich, wobei die genaue Höhe prozentual von den förderfähigen Ausgaben oder Festbeträgen abhängt.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragsteller und Begünstigte gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die von der Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen bis zu detaillierten Verpflichtungen bei der Projektumsetzung reichen. Dies beinhaltet Nachweispflichten, die Einhaltung von De-minimis-Regelungen und Vorgaben zur Budgetgestaltung.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess umfasst die Einreichung der Unterlagen entweder über ein Online-Portal oder schriftlich bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Die Auswahl und Bewertung der Projekte erfolgt sowohl durch die Bewilligungsbehörden als auch durch eine spezialisierte Arbeitsgruppe für Einzelprojekte, die bestimmte Kriterien berücksichtigt, um die Förderfähigkeit zu beschließen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der 'ESF-Förderrichtlinie 2021–2027', die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wurde. Sie ist eingebettet in europäische und nationale Verordnungen, insbesondere im Kontext des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF), und berücksichtigt die relevanten Beihilferegelungen der Europäischen Union.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
800,00 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Nordrhein-Westfalen, Rheinischen Revier, Nördlichen Ruhrgebiet (Germany)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Umwelttechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen, Sonstige
Begünstigte:
Berufliche Bildung & Qualifizierung, Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Evaluierung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Politikentwicklung, Infrastruktur, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Sozialfonds (ESF), Bundesagentur für Arbeit, Fonds für einen gerechten Übergang (JTF)
Verwaltet von:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung, ESF-Verwaltungsbehörde
Zusätzliche Partner:
Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW gGmbH, Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V., Arbeit und Leben – DGB/VHS Nordrhein-Westfalen e.V., Landesarbeitsgemeinschaft für Kath. Erwachsenen- und Familienbildung in Nordrhein-Westfalen e.V., Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V., Regionalagenturen, Agenturen für Arbeit, Jobcenter