Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen Offen
Dieses Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt anerkannte Einrichtungen der Familienbildung. Es ermöglicht die Durchführung kostenloser oder gebührenermäßigter Bildungsveranstaltungen für sozial benachteiligte Familien, Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes sowie Familien in besonderen Belastungssituationen. Ziel ist es, Erziehungs- und Alltagskompetenzen zu stärken und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an anerkannte Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen. Es zielt darauf ab, bestimmten familiären Zielgruppen, insbesondere sozial benachteiligten Familien, Familien in besonderen Belastungssituationen sowie Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes, den Zugang zu kostenlosen Bildungsangeboten zu ermöglichen und ihre Erziehungs- und Alltagskompetenzen zu stärken.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert eine Reihe von Bildungsveranstaltungen und Kursen im Bereich der Familienbildung. Dies umfasst Mehrtagesveranstaltungen, Kurse und offene Treffs, die darauf abzielen, die Erziehungs- und Alltagskompetenz von Eltern zu stärken und die gesellschaftliche Teilhabe von Familien zu unterstützen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projekt- und Festbetragsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Maßnahme und den jeweiligen Richtlinien der drei Förderbereiche: Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien, Landesprogramm „Elternstart NRW“ und Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen antragstellende Einrichtungen anerkannte Träger der Familienbildung sein und bestimmte Voraussetzungen für die jeweiligen Maßnahmen erfüllen. Dazu gehören die Gebührenfreiheit der Angebote in bestimmten Programmen und die Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss unter Verwendung spezifischer Musterformulare bei den zuständigen Landesjugendämtern in NRW eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Vergabe der Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei die Auszahlung in festen Raten erfolgt.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage dieses Förderprogramms bilden die „Richtlinien über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen“ vom 23. November 2023. Ergänzend gelten weitere relevante rechtliche und administrative Vorschriften sowie spezifische Rahmenkonzepte.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 500,00 € pro Elternstart-Kurs, 50,00 € pro Unterrichtsstunde für offene Treffs und Maßnahmen in Belastungssituationen. Zuschüsse für Gebührennachlässe variieren je nach Maßnahme und Umfang.
Einsendeschluss:
01.12.2025
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von: LWL-Landesjugendamt Westfalen und LVR-Landesjugendamt Rheinland
Website: Landesjugendämter NRW