Förderung der Ausbildung für die Familienpflege Offen
Wenn Sie Ausbildungsplätze in der Familienpflege anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung für die Familienpflege in staatlich anerkannten Fachseminaren als Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Träger staatlich anerkannter Fachseminare für Familienpflege in Nordrhein-Westfalen. Es zielt darauf ab, die Ausbildung von Familienpflegerinnen und Familienpflegern bedarfsgerecht zu unterstützen und somit die Versorgung in diesem wichtigen sozialen Bereich sicherzustellen.
Was wird gefördert?
Die Förderung konzentriert sich auf die Ausbildung für die Familienpflege in staatlich anerkannten Fachseminaren in NRW. Sie umfasst spezifische Kosten im Rahmen der Ausbildung und ist auf die Ausbildungsphase ausgerichtet.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung pro Auszubildenden. Die monatliche Pauschale variiert je nach Ausbildungsform (Vollzeit/Teilzeit) und berücksichtigt auch spezielle Situationen wie Wiederholungsprüfungen oder Berufspraktika.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an klare Voraussetzungen gebunden, darunter die Beschränkung der Auszubildendenzahl pro Kurs, die Leistung der praktischen Ausbildung in NRW sowie das Verbot der Erhebung von Schulgeld oder einer parallelen Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung; die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsverfahren
Anträge sind fristgerecht vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen einzureichen. Änderungen müssen regelmäßig gemeldet werden, damit die Bewilligungsbescheide entsprechend angepasst werden können.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet eine spezifische Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Richtlinie regelt die Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Familienpflege und unterliegt weiteren landesrechtlichen Haushaltsvorschriften.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
380,00 €
Einsendeschluss:
01.11.2025
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen
Begünstigte:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von: Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen