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Förderung der Ausbildung für die Familienpflege
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Wenn Sie Ausbildungsplätze in der Familienpflege anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung für die Familienpflege in staatlich anerkannten Fachseminaren als Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Träger staatlich anerkannter Fachseminare für Familienpflege in Nordrhein-Westfalen. Es zielt darauf ab, die Ausbildung von Familienpflegerinnen und Familienpflegern bedarfsgerecht zu unterstützen und somit die Versorgung in diesem wichtigen sozialen Bereich sicherzustellen.

Was wird gefördert?

Die Förderung konzentriert sich auf die Ausbildung für die Familienpflege in staatlich anerkannten Fachseminaren in NRW. Sie umfasst spezifische Kosten im Rahmen der Ausbildung und ist auf die Ausbildungsphase ausgerichtet.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung pro Auszubildenden. Die monatliche Pauschale variiert je nach Ausbildungsform (Vollzeit/Teilzeit) und berücksichtigt auch spezielle Situationen wie Wiederholungsprüfungen oder Berufspraktika.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an klare Voraussetzungen gebunden, darunter die Beschränkung der Auszubildendenzahl pro Kurs, die Leistung der praktischen Ausbildung in NRW sowie das Verbot der Erhebung von Schulgeld oder einer parallelen Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung; die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsverfahren

Anträge sind fristgerecht vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen einzureichen. Änderungen müssen regelmäßig gemeldet werden, damit die Bewilligungsbescheide entsprechend angepasst werden können.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet eine spezifische Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Richtlinie regelt die Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Familienpflege und unterliegt weiteren landesrechtlichen Haushaltsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

380,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen

Begünstigte

Begünstigte:

Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen

Website: zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen