NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser Offen
Das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser bietet zinsgünstige Darlehen zur Sicherstellung einer günstigen Gesamtfinanzierung von Vorhaben im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“. Es richtet sich an Abwasserbeseitigungspflichtige und juristische Personen des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen, die in Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung investieren.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser richtet sich an Abwasserbeseitigungspflichtige und juristische Personen des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen. Es ergänzt die Finanzierung von Projekten zur nachhaltigen Abwasserbeseitigung, die bereits im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“ unterstützt werden.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Bereiche
Das Ergänzungsprogramm unterstützt eine Vielzahl von Investitionen in der Abwasserbeseitigung, die sich auf Energie- und Ressourceneffizienz, Hochwasser- und Starkregenschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel konzentrieren. Es umfasst auch Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen und zur Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Programm bietet zinsgünstige Darlehen als ergänzende Finanzierung. Die Höhe der Förderung kann bis zu 5 Millionen Euro betragen und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken. Die Darlehen haben eine lange Laufzeit und feste Zinsbindungen.
Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Auflagen
Für eine Förderung im NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser gelten spezifische Bedingungen, insbesondere die gleichzeitige Beantragung eines Darlehens oder einer Zuwendung aus dem ZunA NRW Programm sowie die Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK. Auch der Projektbeginn vor Antragstellung ist relevant.
Antragsverfahren
Der Antrag für das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser muss bei der NRW.BANK gestellt werden. Das Verfahren variiert je nachdem, ob es in Kombination mit einem Darlehen oder einer Zuwendung aus dem ZunA NRW Programm erfolgt. Nach positiver Prüfung erfolgt eine Globalzusage und die Auszahlung nach Baubeginn.
Rechtsgrundlage
Das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser basiert auf einem spezifischen Merkblatt und ist eng mit der Richtlinie für das Förderprogramm „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“ sowie dem Landeswassergesetz verknüpft. Auch die ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK sind maßgeblich.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
5.000.000 €
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Abwasserbeseitigungspflichtige, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: NRW.BANK
Verwaltet von: NRW.BANK
Zusätzliche Partner: KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank (LR), EIB
Website: NRW.BANK