NRW.BANK Baudenkmäler Offen
Die NRW.BANK unterstützt investive Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen, das bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken kann. Dies bietet eine gezielte Finanzierungslösung zur Bewahrung des baukulturellen Erbes.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern in Nordrhein-Westfalen, die in die Erhaltung und Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz investieren möchten. Ziel ist die Bewahrung und Aufwertung des baukulturellen Erbes im Land.
Was wird gefördert
Das Programm konzentriert sich auf investive Maßnahmen an und in Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Dabei sind sowohl Planungs- als auch Umsetzungsphasen förderfähig, während Erwerb und Außenanlagen ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die NRW.BANK bietet zinsgünstige Darlehen für die Förderung von Baudenkmälern und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz an. Die Darlehen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken, mit einem Mindestbetrag von 25.000 EUR und einem Höchstbetrag von 2 Millionen EUR. Die Laufzeiten sind flexibel und reichen bis zu 30 Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragsteller gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Gebäudestatus, der Nutzung und der einzuhaltenden Vorschriften, einschließlich der ESG-Vorgaben der NRW.BANK. Kommerzielle Antragsteller müssen zudem die De-minimis-Beihilfebestimmungen beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf das Darlehen erfolgt über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Hausbank leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter, welche die Refinanzierung zusagt. Die Hausbank ist zudem für die Nachhaltung der Mittelverwendung zuständig.
Rechtsgrundlage
Das Programm basiert auf dem Merkblatt NRW.BANK.Baudenkmäler und unterliegt verschiedenen gesetzlichen und regulativen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Denkmalschutzgesetz NRW sowie EU-Beihilfebestimmungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Förderung durch indirekte Mittelverwaltung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Germany)
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Sonstige
Begünstigte:
Städtebau & Stadterneuerung, Kultur, Medien & Sport
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: NRW.BANK
Verwaltet von: NRW.BANK
Zusätzliche Partner: Hausbank, Kommunen
Website: NRW.BANK