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NRW.BANK Digitalisierung und Innovation
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm „NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation“ bietet Darlehen für Unternehmen, Stiftungen und Freiberufler in Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben, die auf einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg abzielen. Mit bis zu 10 Millionen Euro Darlehen werden Investitionen in digitale Infrastruktur und technologische Fortschritte gefördert, um die Wettbewerbsfähigkeit in der Region zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Programm „NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation“ richtet sich an Unternehmen, Stiftungen und Freiberufler, die in Nordrhein-Westfalen Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben umsetzen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, Projekte mit dauerhaftem wirtschaftlichen Erfolg zu unterstützen, die einen Beitrag zur Digitalisierung und technologischen Weiterentwicklung leisten.

Was wird gefördert

Gefördert werden Investitionen in die digitale Ausstattung sowie Innovationsvorhaben in verschiedenen Technologiefeldern. Dazu gehören unter anderem die Einführung neuer Produkte und Verfahren oder die Verbesserung bestehender Leistungen. Auch die Finanzierung von Betriebsmitteln ist möglich.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens von bis zu 10 Millionen Euro, das bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel abdecken kann. Das Programm bietet flexible Laufzeiten und Zinssätze, die an die Bonität des Kreditnehmers und die Sicherheiten angepasst werden. Für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ist optional eine Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und operative Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Beachtung der ESG-Fördervoraussetzungen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens und die Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen wie der De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank des Antragstellers, die den Antrag an die NRW.BANK weiterleitet. Die Bewilligung des Darlehens und die Festlegung der Konditionen sind an die Bonität des Antragstellers gekoppelt.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage für das Förderprogramm „NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation“ bildet das Merkblatt „NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation“ (Stand 02/24), welches die Förderbedingungen und Ziele detailliert beschreibt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Vergabekanal

Vergabekanal:

Förderung durch indirekte Mittelverwaltung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Medizintechnik, Verkehr und Logistik, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen, gemeinnützige Unternehmen, Freiberufler

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: NRW.BANK

Verwaltet von: NRW.BANK

Zusätzliche Partner: Hausbank (durchleitendes Kreditinstitut), KfW (Refinanzierung), Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) (Refinanzierung), EIB (Refinanzierung)

Website: NRW.BANK