NRW.BANK Infrastruktur

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Darlehen

Die NRW.BANK bietet zinsgünstige Darlehen für Investitionen in öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Das Programm unterstützt vielfältige Bereiche wie Umweltschutz, Städtebau, Verkehr, Soziales und Breitbandausbau. Es richtet sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, freie Berufe und private Investoren, um die zukunftsfähige Entwicklung des Landes zu fördern.

Wer wird gefördert

Das Programm „NRW.BANK Infrastruktur“ richtet sich an eine breite Palette von Investoren, die Projekte zur Stärkung der öffentlichen und sozialen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen planen. Ziel ist es, die zukunftsfähige Entwicklung der Region zu unterstützen, indem notwendige Investitionen ermöglicht werden, die von Kommunen und karitativen Trägern alleine nicht mehr bewältigt werden können.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt vielfältige Investitionen in die öffentliche und/oder soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören Projekte aus verschiedenen Sektoren wie Umweltschutz, Städtebau und Breitbandausbau. Die Förderung umfasst dabei den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie die Finanzierung von Baukosten und Betriebsausstattung.

Art und Umfang der Finanzierung

Die NRW.BANK Infrastrukturförderung wird in Form zinsgünstiger Darlehen bereitgestellt, die bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken können. Die maximale Darlehenshöhe beträgt in der Regel 150 Millionen Euro, und die Laufzeiten sind flexibel an die Projektbedürfnisse anpassbar.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Umsetzung der NRW.BANK Infrastruktur Darlehen müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter die Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen und die Vorlage eines Miet-, Pacht- oder Nutzungsvertrags von mindestens fünf Jahren für die Infrastruktureinrichtungen. Zudem müssen die beihilferechtlichen Vorgaben der De-minimis-Verordnung beachtet werden.

Antragsverfahren

Der Antrag für das NRW.BANK Infrastruktur Darlehen ist auf den vorgesehenen Vordrucken über eine Hausbank einzureichen, welche die Unterlagen an die NRW.BANK weiterleitet. Der Beginn des Vorhabens sollte vor Antragstellung nicht erfolgt sein.

Rechtsgrundlage

Die NRW.BANK Infrastrukturförderung basiert auf dem „Merkblatt NRW.BANK.Infrastruktur“, das die Rahmenbedingungen für die zinsgünstige Finanzierung von Investitionen in öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen festlegt. Zusätzlich ist die EU-De-minimis-Verordnung für die Gewährung der Beihilfen maßgeblich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Verkehr und Logistik, Sozialunternehmen, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Tourismus, Informations- und Kommunikationstechnologie

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

NRW.BANK

Verwaltet von:

NRW.BANK

Zusätzliche Partner:

Hausbanken

Website:

NRW.BANK

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