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NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ bietet Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für den Neubau, die Sanierung oder den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Es unterstützt nachhaltige Bauvorhaben und energieeffiziente Modernisierungen, die durch Bundeshilfen oder Nachhaltigkeitszertifikate nachgewiesen werden.

Wer wird gefördert?

Das Programm „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ richtet sich an Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erstmalig erwerben möchten. Ziel ist die Förderung von nachhaltigem Wohnraum.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in den nachhaltigen Neubau, die Sanierung oder den Ersterwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Nordrhein-Westfalen. Dies umfasst auch spezifische Kosten wie Architekten- und Planungsleistungen, während andere Kosten ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen der NRW.BANK. Der Finanzierungsanteil variiert je nach Vorhaben, wobei keine Mindest- oder Höchstbeträge festgelegt sind. Die Darlehen sind flexibel in Laufzeit und Zinsbindung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung sind spezifische rechtliche und finanzielle Bedingungen zu erfüllen, darunter der Nachweis einer anderweitigen Effizienz- oder Nachhaltigkeitsförderung. Es gelten zudem Bestimmungen zur Besicherung und Nichtabnahme.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist über die Hausbank zu stellen, wobei der Prozess vor Baubeginn oder Kauf eingeleitet werden muss. Die NRW.BANK sagt die Refinanzierung der Hausbank zu.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis des Programms „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ bildet das Merkblatt der NRW.BANK, welches die Bedingungen für zinsgünstige Darlehen festlegt. Zusätzlich sind weitere bundes- und europäische Richtlinien und Verordnungen relevant, die den Rahmen für die Förderung von nachhaltigem Wohnen definieren.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben; bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Neubauvorhaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau & Modernisierung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: NRW.BANK

Verwaltet von: NRW.BANK

Zusätzliche Partner: KfW, LR, EIB (Refinanzierung)

Website: NRW.BANK