NRW.BANK Universalkredit Offen
Der NRW.BANK Universalkredit bietet zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen, Betriebsmitteln und Existenzgründungen in Nordrhein-Westfalen und im Ausland. Er zeichnet sich durch seine Flexibilität und die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung für die Hausbank aus, mit speziellen Varianten zur Unterstützung bei der Energieumstellung und für von der A45-Sperrung betroffene Unternehmen.
Wer wird gefördert
Der NRW.BANK Universalkredit unterstützt Existenzgründer, gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, die Vorhaben mit positivem Effekt für Nordrhein-Westfalen planen, auch im Ausland. Die Förderung ist grundsätzlich für Unternehmen in NRW verfügbar, mit spezifischen Varianten für von der A45-Sperrung betroffene KMU in Südwestfalen und für Kleinst-/Kleinunternehmen sowie Handwerksbetriebe, die auf erneuerbare Energien umstellen möchten.
Was wird gefördert
Der NRW.BANK Universalkredit fördert eine breite Palette von Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Investitionen für Wachstum und Erweiterung, Betriebsmittel und Gründungsaktivitäten. Spezifische Unterstützung wird für die Umstellung auf erneuerbare Energien und zur Abfederung von Auswirkungen der A45-Sperrung angeboten. Bestimmte Kosten und Vorhabenbereiche sind von der Mitfinanzierung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Der NRW.BANK Universalkredit wird als Darlehen mit flexiblen Laufzeiten und variablen Zinssätzen angeboten. Die Finanzierung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken, wobei für spezielle Fördervarianten maximale Darlehenshöhen und Tilgungsnachlässe vorgesehen sind. Eine optionale Haftungsfreistellung für die Hausbank ist ab bestimmten Beträgen möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten verschiedene Bedingungen, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Erwartung eines dauerhaften wirtschaftlichen Erfolgs und die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien (ESG). Das Programm unterliegt der De-minimis-Verordnung der EU, es gibt jedoch auch eine beihilfefreie Variante.
Antragsverfahren
Der Antrag für den NRW.BANK Universalkredit wird über die Hausbank gestellt, die ihn an die NRW.BANK weiterleitet. Die NRW.BANK sagt der Hausbank die Refinanzierung zu, und die Hausbank ist für die Überwachung der Mittelverwendung zuständig. Der Zinssatz wird kundenindividuell festgelegt, basierend auf Bonität und Sicherheiten.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm NRW.BANK Universalkredit basiert auf dem „Merkblatt NRW.BANK.Universalkredit“ und unterliegt der EU-De-minimis-Verordnung. Darüber hinaus sind die Kernarbeitsnormen der ILO und die ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK relevant.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben; max. 2.000.000 € für spezifische Fördervarianten
Einsendeschluss:
31.12.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Förderung durch indirekte Mittelverwaltung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige, Erneuerbare Energien
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Skalierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: NRW.BANK
Verwaltet von: NRW.BANK
Zusätzliche Partner: Hausbank (durchleitendes Kreditinstitut), KfW (Refinanzierung), Landwirtschaftliche Rentenbank (Refinanzierung), EIB (Refinanzierung), PricewaterhouseCoopers AG WPG (Bundesgarantie für Auslandsvorhaben)
Website: NRW.BANK