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NRW.BANK.Wohneigentum
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm NRW.BANK.Wohneigentum unterstützt Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen beim Erwerb, Bau oder der Anschlussfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Es bietet zinsgünstige Darlehen und ist auf Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen zugeschnitten. Ziel ist die nachhaltige Förderung von Eigenheimen in der Region.

Wer wird gefördert?

Das Programm "NRW.BANK.Wohneigentum" richtet sich an Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen zu unterstützen, wobei bestimmte Einkommensgrenzen und geografische Kriterien berücksichtigt werden.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt den Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sowie die Anschlussfinanzierung bestehender Immobilienkredite. Förderfähig sind auch notwendige Zusatzmaßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit dem Hauptvorhaben stehen. Ausgeschlossen sind hingegen mobile Einrichtungsgegenstände sowie Ferien- und Freizeitobjekte.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen angeboten, dessen Höhe bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten betragen kann, oder 100% des Restkapitals bei Anschlussfinanzierungen. Die Laufzeiten der Darlehen sind flexibel und variieren je nach Art des Darlehens und der gewählten Zinsbindung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Einkommensgrenzen, des Investitionsortes und der bereits vorhandenen Wohneinheiten im Eigentum. Es ist nur ein Förderantrag pro Objekt und Haushalt zulässig, und das Darlehen muss banküblich besichert werden.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist vor Beginn des Vorhabens über eine Hausbank zu stellen, die diesen dann an die NRW.BANK weiterleitet. Die NRW.BANK sagt daraufhin der Hausbank die Refinanzierung des Darlehens zu.

Rechtsgrundlage

Das Programm basiert auf dem "Merkblatt NRW.BANK.Wohneigentum", welches die Richtlinien für die Vergabe der zinsgünstigen Darlehen festlegt. Es wird unter Umständen durch Refinanzierungen von europäischen oder nationalen Banken unterstützt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten; 100% des Restkapitals bei Anschlussfinanzierungen

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Förderung durch indirekte Mittelverwaltung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe

Begünstigte

Begünstigte:

Privatpersonen, Haushalte

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: NRW.BANK

Verwaltet von: NRW.BANK

Zusätzliche Partner: KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank (LR), Europäische Investitionsbank (EIB)

Website: NRW.BANK