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Förderung des ökologischen Landbaus
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Landwirtinnen und Landwirten einen Zuschuss zur Förderung des ökologischen Landbaus. Dieses Programm unterstützt die Einführung und Beibehaltung ökologischer Bewirtschaftungsverfahren, um damit verbundene Mehrausgaben zu kompensieren. Es ist eine wichtige Initiative zur Stärkung nachhaltiger Landwirtschaftspraktiken in der Region.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte in Nordrhein-Westfalen, die ökologische Bewirtschaftungsverfahren einführen oder beibehalten möchten. Ziel ist es, mit Zuschüssen die Mehrausgaben zu kompensieren, die mit dieser umweltfreundlichen Landwirtschaft verbunden sind.

Was wird gefördert

Das Programm bezuschusst Mehrausgaben, die durch die Einführung oder Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren entstehen. Dies umfasst verschiedene Acker-, Grünland- und Spezialkulturen. Landschaftselemente sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Unterstützung gilt für die Umstellung und die fortlaufende ökologische Bewirtschaftung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung pro Hektar und Jahr, mit variierenden Sätzen je nach Art der Fläche und dem Stand der Umstellung. Es gibt eine Bagatellgrenze von 500 Euro pro Jahr und eine Pauschale für Transaktionskosten. Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme anderer Öko-Regelungen können Kürzungen erfolgen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung müssen Landwirtinnen und Landwirte umfassende Bedingungen erfüllen, darunter Kontrollmöglichkeiten gewähren, spezifische Bewirtschaftungsstandards einhalten und Flächenänderungen melden. Es gibt detaillierte Regelungen zu Flächenabweichungen und Verstößen, die zu Kürzungen oder zum Ausschluss von der Förderung führen können. Fälle höherer Gewalt werden unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung muss jährlich bis zum 30. Juni über das elektronische Antragsportal der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt ebenfalls jährlich auf Antrag. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Gewährung der Zuwendung im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel, da kein Rechtsanspruch besteht.

Rechtsgrundlage

Die Förderung des ökologischen Landbaus in Nordrhein-Westfalen basiert auf detaillierten Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Diese Richtlinien verknüpfen europäische Agrarverordnungen, wie die GAP-Strategieplan-Verordnung und die Öko-Produktions-Verordnung, mit nationalen Gesetzen und landesspezifischen Haushaltsordnungen, um einen kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Für Ackerflächen im 1. und 2. Jahr: 550 Euro/ha; Für Dauergrünlandflächen im 1. und 2. Jahr: 360 Euro/ha; Für Gemüse- und Zierpflanzenflächen im 1. und 2. Jahr: 1.500 Euro/ha; Für Dauerkultur- und Baumschulflächen im 1. und 2. Jahr: 2.240 Euro/ha; Für Unterglasflächen im 1. und 2. Jahr: 6.130 Euro/ha. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro pro Jahr.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Website: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen