Förderung des ökologischen Landbaus Offen
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Landwirtinnen und Landwirten einen Zuschuss zur Förderung des ökologischen Landbaus. Dieses Programm unterstützt die Einführung und Beibehaltung ökologischer Bewirtschaftungsverfahren, um damit verbundene Mehrausgaben zu kompensieren. Es ist eine wichtige Initiative zur Stärkung nachhaltiger Landwirtschaftspraktiken in der Region.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte in Nordrhein-Westfalen, die ökologische Bewirtschaftungsverfahren einführen oder beibehalten möchten. Ziel ist es, mit Zuschüssen die Mehrausgaben zu kompensieren, die mit dieser umweltfreundlichen Landwirtschaft verbunden sind.
Was wird gefördert
Das Programm bezuschusst Mehrausgaben, die durch die Einführung oder Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren entstehen. Dies umfasst verschiedene Acker-, Grünland- und Spezialkulturen. Landschaftselemente sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Unterstützung gilt für die Umstellung und die fortlaufende ökologische Bewirtschaftung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung pro Hektar und Jahr, mit variierenden Sätzen je nach Art der Fläche und dem Stand der Umstellung. Es gibt eine Bagatellgrenze von 500 Euro pro Jahr und eine Pauschale für Transaktionskosten. Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme anderer Öko-Regelungen können Kürzungen erfolgen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung müssen Landwirtinnen und Landwirte umfassende Bedingungen erfüllen, darunter Kontrollmöglichkeiten gewähren, spezifische Bewirtschaftungsstandards einhalten und Flächenänderungen melden. Es gibt detaillierte Regelungen zu Flächenabweichungen und Verstößen, die zu Kürzungen oder zum Ausschluss von der Förderung führen können. Fälle höherer Gewalt werden unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung muss jährlich bis zum 30. Juni über das elektronische Antragsportal der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt ebenfalls jährlich auf Antrag. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Gewährung der Zuwendung im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel, da kein Rechtsanspruch besteht.
Rechtsgrundlage
Die Förderung des ökologischen Landbaus in Nordrhein-Westfalen basiert auf detaillierten Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Diese Richtlinien verknüpfen europäische Agrarverordnungen, wie die GAP-Strategieplan-Verordnung und die Öko-Produktions-Verordnung, mit nationalen Gesetzen und landesspezifischen Haushaltsordnungen, um einen kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Für Ackerflächen im 1. und 2. Jahr: 550 Euro/ha; Für Dauergrünlandflächen im 1. und 2. Jahr: 360 Euro/ha; Für Gemüse- und Zierpflanzenflächen im 1. und 2. Jahr: 1.500 Euro/ha; Für Dauerkultur- und Baumschulflächen im 1. und 2. Jahr: 2.240 Euro/ha; Für Unterglasflächen im 1. und 2. Jahr: 6.130 Euro/ha. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro pro Jahr.
Einsendeschluss:
30.06.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen