Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Ziel ist die Steigerung von Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit und Klimabilanz der Verkehrsinfrastruktur. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften sowie Verkehrsunternehmen und -verbünde, die in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, Investitionen und Maßnahmen zu unterstützen, die zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit und Klimabilanz des ÖPNV sowie des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) beitragen. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde sowie Betreiber öffentlicher Eisenbahnen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die im Land Mecklenburg-Vorpommern tätig sind.
Was wird gefördert: Projekte und Maßnahmen im ÖPNV
Dieses Förderprogramm unterstützt vielfältige Projekte und Maßnahmen, die auf die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) abzielen. Im Fokus stehen Infrastrukturprojekte, die die Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit und Klimabilanz steigern. Auch Planungs- und Beratungsleistungen für förderfähige Infrastrukturmaßnahmen sind inkludiert, während der Erwerb von Fahrzeugen und Fahrzeugausstattungen explizit ausgeschlossen ist.
Art und Umfang der Finanzierung
Dieses Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Der Förderumfang kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei ein Mindestbetrag von 20.000 Euro pro Vorhaben einzuhalten ist. In besonderen Fällen ist auch eine Vollfinanzierung möglich, um Projekte mit erheblichem Landesinteresse zu realisieren.
Bedingungen und Anforderungen für Anträge
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene spezifische Bedingungen und Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben, die Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Umweltaspekten sowie formale Antragsbestimmungen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Rechtsanspruch.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Das Antragsverfahren für die Förderung im ÖPNV und SPNV in Mecklenburg-Vorpommern ist formgebunden und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen. Der Antrag muss vor Projektbeginn an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) gerichtet werden, welches auch die Bewilligungsstelle ist. Die Auszahlung erfolgt auf Basis bereits bezahlter Rechnungen, und umfangreiche Prüfrechte gewährleisten die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.
Rechtsgrundlage der Förderung
Das Förderprogramm basiert auf der Förderrichtlinie für Zuwendungen im öffentlichen Personennahverkehr des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die durch verschiedene Landes- und EU-Gesetze sowie Verordnungen untermauert wird. Diese rechtlichen Grundlagen stellen sicher, dass die Vergabe der Fördermittel im Einklang mit nationalen Haushaltsprinzipien und europäischen Strukturfondsregeln erfolgt.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 75%, in der Regel bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen bis zur Vollfinanzierung.
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Infrastruktur
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)