Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)
Das Land Thüringen fördert Verkehrskooperationen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Koordinierung von Tarifen, Netzen, Fahrplänen und Nahverkehrsplanungen. Ziel ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit, Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des ÖPNV durch die Unterstützung von Personal, digitalen Medien, Marketing und Studien. Antragsberechtigt sind Kooperationen, Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie -verbünde und unter Umständen Vereine.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm des Landes Thüringen richtet sich an Kooperationen von Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie an Tarif- und Verkehrsgemeinschaften bzw. -verbünde. In bestimmten Fällen können auch Vereine eine Förderung erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit des ÖPNV zu erhöhen, neue Fahrgastpotenziale zu erschließen, die Attraktivität zu steigern und den ÖPNV zukunftsfähig zu gestalten.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert eine Vielzahl von Vorhaben zur Stärkung der Kooperation und Attraktivität im ÖPNV, insbesondere Personalaufwendungen, Entwicklung digitaler und analoger Fahrgastinformationsmedien, Marketingaktivitäten, Studien und Gutachten sowie die Erstellung von Nahverkehrsplanungen. Darüber hinaus werden auch Aufwendungen für die Einführung flexibler Bedienformen unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilsfinanzierung. Die Förderquoten variieren je nach Art des Vorhabens zwischen 30 Prozent und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Personalaufwendungen ist ein Höchstbetrag von 1,1 Millionen Euro pro Kooperation und Jahr festgelegt. Vorhaben mit geringeren zuwendungsfähigen Ausgaben als 5.000 Euro werden nicht gefördert.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche, inhaltliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung zu erhalten. Dazu gehören die Verpflichtung zur Verbesserung der Kooperation im ÖPNV, die Stärkung des ÖPNV-Images, die Ausrichtung an Kooperationszielen und die finanzielle Sicherung des Vorhabens. Besondere Regelungen gelten für die Erstellung gemeinsamer Nahverkehrspläne sowie für die Einhaltung von Subventionsvorschriften.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst muss das Vorhaben angemeldet werden, woraufhin es gegebenenfalls in ein Förderprogramm aufgenommen wird. Im Anschluss daran erfolgt die eigentliche Antragstellung. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt diskretionär auf Basis der Zielerreichung.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für dieses Förderprogramm ist die ÖPNV-Kooperationsrichtlinie vom 21. Dezember 2023. Diese Richtlinie wird durch weitere landes- und bundesrechtliche Vorschriften ergänzt, die die Vergabe und Verwaltung der Zuwendungen regeln. Offizielle Dokumente und Formulare sind über die Webseite der Bewilligungsbehörde zugänglich.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 1.100.000 € pro Kooperation und Jahr für Personal, ansonsten bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Einsendeschluss:
31.10.2025, 30.04.2026
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Verkehrskooperationen
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Planung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Dienstleistungserbringung, Machbarkeitsstudie, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Verwaltet von:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)