ÖSPV-Haltestellenprogramm
Das ÖSPV-Haltestellenprogramm Sachsen-Anhalt fördert Landkreise und kreisfreie Städte zur Verbesserung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs. Es unterstützt den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, die Fahrgastinformation sowie Pilotprojekte und Anwendungen für blinde oder sehbehinderte Menschen. Das Programm zielt darauf ab, die Zugänglichkeit und Informationsstandards im Nahverkehr zu erhöhen.
Wer wird gefördert?
Das ÖSPV-Haltestellenprogramm richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt, die als Aufgabenträger des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs agieren. Ziel ist es, die Zugänglichkeit und den Informationsstandard des ÖPNV zu verbessern, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und des Service im öffentlichen Straßenpersonenverkehr in Sachsen-Anhalt. Dazu gehören der barrierefreie Ausbau von Haltestellen, die Verbesserung der Fahrgastinformation und die Erprobung innovativer Lösungen zur Barrierefreiheit.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit variablen Fördersätzen und Höchstbeträgen, abhängig von der Art des Vorhabens. Ziel ist es, einen erheblichen Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben zu decken.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung von Zuwendungen ist an spezifische technische, planerische und organisatorische Bedingungen geknüpft, um die Qualität und Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen sicherzustellen. Dazu gehören die Einhaltung technischer Standards, die Einbeziehung relevanter Akteure und die langfristige Sicherung der Projektziele.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist jährlich organisiert und erfordert die Zusammenfassung von Investitionen. Die Einreichung erfolgt bei der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH, die auch für die Bewilligung zuständig ist.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung basiert auf spezifischen Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt, die den Zweck, Gegenstand und die Verfahren der Zuwendung regeln.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 12.500 € je Bushaltestelle, max. 4.500 € je Wartehäuschen, max. 300 € je Fahrradbügel (max. 1.500 € für 5), max. 50.000 € je Straßenbahnhaltestelle, max. 450 € je Haltestellenschild, max. 400 € je Vitrine ab DIN A1, max. 500 € je Vitrine ab DIN A0, max. 30 € je Aushangkasten ab DIN A3, max. 25 € je Aushangkasten ab DIN A4; Für Erfassung Barrierefreiheit: max. 15.000 € je Aufgabenträger) oder bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Anwendungen zur Orientierung: max. 9.000 € pro Verkehrsunternehmen für Software, max. 500 € pro Fahrzeug für Hardware, max. 250 € Nebenkosten pro Fahrzeug).
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Öffentlicher Straßenpersonenverkehr
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Piloterprobung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH)
Zusätzliche Partner:
Baulastträger, Verkehrsunternehmen, Mitteldeutscher Verkehrsverbund (für Datenerfassung)