Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen mit der Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern (GutePflegeFöR) bei der Gestaltung und Umsetzung von Projekten zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum. Ziel ist es, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ein möglichst langes Leben im vertrauten häuslichen Umfeld zu ermöglichen und präventive sowie vernetzende Angebote zu schaffen. Dies trägt zur Bewältigung des demografischen Wandels bei und sichert die pflegerische Versorgung.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (GutePflegeFöR)“ richtet sich primär an Kommunen in Bayern. Es zielt darauf ab, diese Kommunen zu befähigen, Projekte zur Stärkung einer bedarfsgerechten und personenzentrierten Pflege im sozialen Nahraum zu entwickeln und umzusetzen. Dies soll Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder drohender Pflegebedürftigkeit ermöglichen, so lange wie möglich in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld zu leben. Das Programm fördert zudem die Vernetzung von Pflegeangeboten und die Integration bestehender Pflegestrukturen.

Was wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt eine Reihe von Projekten und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Pflege im sozialen Nahraum zu verbessern, mit einem starken Fokus auf die Stärkung der häuslichen Pflege und die Vernetzung von Pflegediensten. Förderfähige Aktivitäten umfassen den Aufbau genossenschaftlicher Strukturen im Pflegebereich, die Implementierung präventiver Pflegeinitiativen und die Entwicklung von Modellprojekten zur Verbesserung der ambulanten Pflegestrukturen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung durch eine Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderquote variiert je nach Finanzkraft der Kommune und der Anzahl der Pflegebedürftigen pro Einwohner, von 70% bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten. Ein Eigenanteil von mindestens 10% ist erforderlich. Projekte können für eine Dauer von bis zu drei Jahren gefördert werden.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende müssen einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine umfassende Projektbeschreibung inklusive Fachkonzeption vorlegen. Ein Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben ist verpflichtend. Das Programm unterliegt spezifischen De-minimis-Regelungen, deren Einhaltung durch eine entsprechende Erklärung der Antragstellenden sichergestellt werden muss, um die Vereinbarkeit mit den EU-Beihilfevorschriften zu gewährleisten.

Antragsverfahren

Anträge müssen unter Verwendung der offiziellen Formulare beim Bayerischen Landesamt für Pflege, Referat 42, bis zu den Stichtagen 1. März und 1. September eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Entscheidungen über die Anträge erfolgen nach diesen Stichtagen. Auch Folgeanträge für bereits geförderte Konzepte sind möglich.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist offiziell durch die „Richtlinie zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR)“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege etabliert und geregelt. Weitere grundlegende Rechtsprinzipien sind die Artikel 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie die zugehörigen Verwaltungsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.09.2025, 01.03.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Healthcare

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Verwaltet von:

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

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