Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Saarland für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Pflegeschulen-Richtlinie) Offen
Dieses Programm des Saarlandes bietet staatlich anerkannten Pflegeschulen finanzielle Unterstützung. Es fördert Personal- und Sachkosten für die Ausbildung von Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten. Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Ausbildung zur Deckung des Fachkräftebedarfs im Gesundheitswesen des Saarlandes.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an staatlich anerkannte Pflegeschulen im Saarland, um die Ausbildung von Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten zu unterstützen. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Ausbildung sicherzustellen und somit die Versorgung mit Fachkräften in der Altenpflege und in Krankenhäusern im Saarland zu gewährleisten.
Was wird gefördert
Dieses Programm fördert die Betriebskosten von Pflegeschulen im Saarland, die Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten ausbilden. Die Unterstützung konzentriert sich auf die notwendigen Personal- und Sachkosten des Unterrichts, um eine qualifizierte Ausbildung sicherzustellen.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung der Ausbildungskosten in Pflegeschulen. Der Förderbetrag bemisst sich nach der Schülerzahl und wird pro Monat und Schüler festgesetzt. Die Zuwendung wird für die Dauer eines Schuljahres bewilligt.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Pflegeschulen bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört, dass die geförderten Schulplätze nicht bereits anderweitig finanziert werden. Es ist auch wichtig, regelmäßige Nachweise über die Schülerzahlen zu erbringen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Nach der Prüfung der Anträge erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel in Raten. Zudem sind regelmäßige Nachweise über die Schülerzahlen zur Abrechnung erforderlich.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch spezifische Gesetze und Richtlinien des Saarlandes legitimiert, die seine Durchführung und die Verwaltung der Mittel regeln. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Transparenz und die Einhaltung der Haushaltsordnung sicher.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
706 € pro Monat und Schülerin/Schüler
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.09.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Altenpflege, Gesundheitswesen
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Verwaltet von: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Website: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit