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ProBeruf – Berufserprobung für Gymnasien (ProBerufGYM)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm „ProBeruf – Berufserprobung für Gymnasien“ (ProBerufGYM) fördert Träger von Berufsbildungsstätten in Baden-Württemberg, die praxisorientierte Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien anbieten. Es zielt darauf ab, Jugendlichen eine frühe und praktische Berufsfelderkundung zu ermöglichen, um eine fundierte Berufsentscheidung zu treffen und die Gleichwertigkeit von beruflicher Ausbildung und Studium zu betonen. Das Programm ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Region.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm ProBerufGYM richtet sich an Träger von Berufsbildungsstätten in Baden-Württemberg, die praxisorientierte Berufsorientierungsmaßnahmen für Gymnasiasten anbieten. Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und II an allgemeinbildenden Gymnasien sowie aus „allgemeinbildenden Bildungswegen“ an beruflichen Gymnasien eine frühe und fundierte Berufsfelderkundung zu ermöglichen und sie auf einen nahtlosen Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt die Organisation und Durchführung von praxisorientierten Berufsorientierungsmaßnahmen (BO) in überbetrieblichen und vergleichbaren Bildungsstätten (ÜBS) sowie Betriebspraktika bei Mentorinnen und Mentoren. Darüber hinaus werden individuelle Kompetenzanalysen und innovative Konzepte zur Darstellung beruflicher und akademischer Laufbahnen als gleichwertige Optionen gefördert.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm „ProBerufGYM“ gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Finanzierung von Maßnahmen der Berufsorientierung. Die Höhe der Zuwendung ist pro Schülerin/Schüler und pro Aktivität festgelegt. Die Maßnahmen haben eine jährliche Laufzeit und sollen bis Ende 2026 fortgesetzt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Förderprogramm „ProBerufGYM“ müssen Antragsteller und die angebotenen Maßnahmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die ordnungsgemäße Durchführung der Berufsorientierung, die Einhaltung von Gruppengrößen sowie spezifische Anforderungen an die Kooperationen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für „ProBerufGYM“ ist jährlich organisiert. Anträge sind bis zum 15. Juli einzureichen und werden nach festgelegten Kriterien durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM) geprüft. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „ProBerufGYM“ basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie und einer Bund-Länder-Vereinbarung, die die Zusammenarbeit bei der Berufsorientierung regelt. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen für die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen fest.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100,00 € je Schülerin/Schüler für Kompetenzanalyse; 80,00 € je Schülerin/Schüler für Vor- und Nachbereitung; 80,00 € je Schülerin/Schüler und Tag für BO-Tage; 80,00 € je Schülerin/Schüler für Reflexionsgespräch

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.07.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM)

Verwaltet von: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM)

Zusätzliche Partner: Schulen, Ausbildungsbotschafter, Senior-Ausbildungsbotschafter, Bildungspartnerschaften, Kooperationspartner mit Erfahrung in beruflicher Erstausbildung

Website: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg