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progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen zur Beschleunigung des Markthochlaufs der Elektromobilität und zur Verbesserung der Lebensqualität in Städten. Es unterstützt den Ausbau von Ladeinfrastruktur, die Anschaffung von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie Lastenfahrrädern. Ziel ist es, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen und Impulse für klimaschonende Technologien zu geben.

Wer wird gefördert

Das Programm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität adresiert natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sowie Gemeinden und kommunale Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Förderung von Elektromobilität und emissionsarmer Mobilität zur Unterstützung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor und Verbesserung der Lebensqualität.

Was wird gefördert

Das Programm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität unterstützt eine breite Palette an Vorhaben im Bereich der Elektromobilität und emissionsarmen Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören die Erstellung von Konzepten, der Ausbau von Ladeinfrastruktur, der Erwerb von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie Lastenfahrrädern. Die Förderung zielt darauf ab, den Markthochlauf klimaschonender Technologien zu beschleunigen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und richtet sich in Höhe und Intensität nach Art des Vorhabens und des Antragstellers, unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Vorgaben. Es gibt maximale Fördersummen pro Jahr und pro Antragsteller sowie spezifische Förderhöhen für verschiedene Fördergegenstände und Unternehmensgrößen. Die maximale jährliche Fördersumme pro Antragsteller beträgt 500.000 Euro.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen umsetzen und dürfen nicht vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides mit dem Vorhaben begonnen haben. Bestimmte Maßnahmen sind nicht zuwendungsfähig, und europäische Beihilferegelungen wie die AGVO und die De-minimis-Verordnung sind strikt einzuhalten. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen von progres.nrw ist unzulässig, Kredite der NRW.BANK sind jedoch zulässig.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens, in der Regel elektronisch über ein Online-Formular, bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität basiert auf einer Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Januar 2024. Es wird durch die Landeshaushaltsordnung NRW sowie maßgebliche EU-Beihilferegelungen, insbesondere die AGVO und die De-minimis-Verordnung, legitimiert und geregelt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Umwelttechnologie

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Verwaltet von: Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW

Website: Bezirksregierung Arnsberg