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progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

progres.nrw – Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude unterstützt Vorhaben zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in öffentlichen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen. Das Programm bietet Zuschüsse für investive und nicht-investive Maßnahmen, die zur Reduzierung des Primärenergiebedarfs und der Treibhausgasemissionen beitragen. Es richtet sich an Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen.

Wer wird gefördert

Das Programm progres.nrw zielt darauf ab, die Energieeffizienz und Klimaschutzbemühungen in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Die Förderung richtet sich primär an Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Körperschaften, die investive und nicht-investive Vorhaben zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude umsetzen möchten.

Was wird gefördert

Im Rahmen von progres.nrw werden investive und nicht-investive Vorhaben zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude gefördert. Dazu gehören Maßnahmen an Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Gebäudesystemtechnik sowie die Erstellung von Energiekonzepten und Planungsleistungen. Es werden konkrete Effizienzsteigerungen und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen vorausgesetzt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Fördergegenstand und liegt zwischen 70 und 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, wobei ein Maximalbetrag von 8 Millionen Euro pro Antrag nicht überschritten werden darf. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 200.000 Euro betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung im Rahmen von progres.nrw gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Notwendigkeit, ein Energiekonzept vorzulegen und strenge energetische Standards zu erfüllen. Zudem sind EU-Beihilfevorschriften, insbesondere die De-minimis-Verordnung und die AGVO, sowie Transparenzanforderungen zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für progres.nrw erfolgt über die zuständige Bezirksregierung und erfordert die Einreichung vollständiger und prüffähiger Unterlagen, einschließlich eines detaillierten Energiekonzepts und Energiebilanzen. Die Bewilligung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Antragseingangs, wobei bei EFRE-Mitteln spezifische Auswahlkriterien berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie „progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW und stützt sich auf eine Vielzahl von Landes- und EU-Verordnungen und -Gesetzen, die die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen festlegen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

8.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Website: zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen