progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Klimaschutztechnik Offen
Das Programm progres.nrw – Programmbereich Klimaschutztechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Zuschüsse für die Nutzung erneuerbarer Energien und die rationelle Energieverwendung. Es zielt darauf ab, die Klimaschutzziele des Landes durch die Einführung und Verbreitung anwendbarer Techniken maßgeblich zu unterstützen und innovative Lösungen zu fördern.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden, die Projekte im Bereich Klimaschutztechnik in Nordrhein-Westfalen umsetzen möchten. Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz im Land voranzutreiben.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen und Technologien zur klimafreundlichen Energieerzeugung und Energieeffizienz. Dies umfasst Investitionen in erneuerbare Energien, Geothermie, Gebäudesysteme, Quartierslösungen sowie Konzepte und Beratungsleistungen zur Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Produktion.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung im Rahmen von „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art und Umfang der Maßnahme und unterliegt spezifischen Förderhöchstgrenzen und Intensitäten, die auch durch europäisches Beihilferecht begrenzt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung im Rahmen von „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ unterliegt verschiedenen allgemeinen und beihilferechtlichen Voraussetzungen. Antragstellende müssen bestimmte Kriterien erfüllen, und die Vorhaben dürfen nicht vorzeitig begonnen werden. Zudem sind Kumulierungsregeln sowie spezifische Budget- und Veröffentlichungspflichten zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ erfolgt primär elektronisch über ein Online-Formular der Bewilligungsbehörde. Die Auswahl der Projekte erfolgt oft im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch die Bewilligungsbehörde, manchmal in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium oder einem Auswahlgremium. Transparenz und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben sind dabei zentrale Aspekte.
Rechtsgrundlage
Das Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen, die durch verschiedene Landes- und EU-Verordnungen ergänzt wird. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Legitimität und die Rahmenbedingungen der Förderung sicher, insbesondere im Hinblick auf Haushalts- und Beihilferecht.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
1.000.000 €
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Handwerksbetriebe
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Monitoring
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Verwaltet von: Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Website: Bezirksregierung Arnsberg