Projektfonds Kultur und Schule Geschlossen
Der Projektfonds Kultur und Schule in Hamburg fördert künstlerisch-kulturelle Projekte, die in Kooperation zwischen Schulen und freien Kulturschaffenden oder Kultureinrichtungen entstehen. Er zielt darauf ab, die kulturelle Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Hamburg nachhaltig zu stärken. Das Programm bietet Zuschüsse für Projekte unterschiedlicher Größenordnungen.
Wer wird gefördert
Der Projektfonds Kultur und Schule Hamburg unterstützt Kunst- und Kulturprojekte, die in Kooperation zwischen Schulen und Kulturschaffenden oder Kultureinrichtungen durchgeführt werden. Das Programm zielt darauf ab, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu aktiver Beteiligung am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Stellen außerhalb der Verwaltung.
Was wird gefördert
Der Projektfonds Kultur und Schule fördert künstlerisch-kulturelle Projekte aller Sparten und Themenschwerpunkte, die die kulturelle Bildung nachhaltig an Schulen etablieren. Dabei werden Projekte bevorzugt, die innovative und spartenübergreifende Ansätze verfolgen und auf die Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention abzielen.
Art und Umfang der Förderung
Der Projektfonds Kultur und Schule gewährt Zuschüsse für Projekte in verschiedenen Größenordnungen, von kleineren Vorhaben bis hin zu dreijährigen Großprojekten. Die Förderung erfolgt in der Regel als Festbetragsfinanzierung zur Teilfinanzierung der Projektkosten.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung durch den Projektfonds Kultur und Schule müssen Antragstellende eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen. Projekte dürfen noch nicht begonnen haben und müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, insbesondere in Bezug auf thematische und künstlerische Qualität sowie die Förderung der Teilhabe.
Antragsverfahren
Der Antrag für den Projektfonds Kultur und Schule muss online über das Portal der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V. (LAG) eingereicht werden. Eine Jury entscheidet über die Vergabe der Zuwendungen auf Basis festgelegter Förderkriterien und qualitativer Bewertungen.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für den Projektfonds Kultur und Schule bildet die Förderrichtlinie „Projektfonds Kultur und Schule“ der Behörde für Kultur und Medien und der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 22. März 2019. Sie regelt die Förderziele, Zuwendungsempfänger, Voraussetzungen, Art und Umfang der Zuwendung sowie das Verfahren.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
45.000 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Hamburg (Germany)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport, Bildung & Soziales
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung
Verwaltet von: Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V.
Zusätzliche Partner: Stiftungen
Website: LAG Kinder- und Jugendkultur e.V.