Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) unterstützt Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern beim Ausbau und der Verbesserung ihres Radverkehrsnetzes. Ziel ist es, die Attraktivität und Sicherheit der Radinfrastruktur zu erhöhen und die Verlagerung des Verkehrs auf das Fahrrad zu fördern. Antragsberechtigte können Zuschüsse für den Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, Fahrradstraßen sowie für Abstellanlagen und betriebliche Maßnahmen erhalten.

Wer wird gefördert

Die Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kommunen bei Investitionen in ihr Radverkehrsnetz. Das Programm zielt darauf ab, die Attraktivität und Sicherheit der Radinfrastruktur zu erhöhen und durchgängige Netze zu schaffen, insbesondere für den Berufs- und Alltagsverkehr.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, darunter den Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, Fahrradstraßen und Abstellanlagen. Auch die Sanierung bestehender Infrastrukturen und betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses sind förderfähig. Ausgeschlossen sind touristische Projekte und bestimmte Kostenarten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen sogar bis zu 90 Prozent. Die Zweckbindungsdauer der geförderten Vorhaben beträgt in der Regel 15 Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Vorhaben bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Erhöhung der Attraktivität und Sicherheit der Radinfrastruktur sowie die Einbindung in ein Verkehrs- oder Radverkehrskonzept. Es gibt Mindestausgaben für bestimmte Sanierungsmaßnahmen. Eigenleistungen und Finanzierungskosten sind nicht förderfähig.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist formgebunden und elektronisch beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen, wobei bestimmte Unterlagen beizufügen sind. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ist unter Bedingungen möglich. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des Förderprogramms bildet die Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird durch weitere landes- und bundesrechtliche Vorschriften, insbesondere die Landeshaushaltsordnung und das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes, ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; bis zu 90 Prozent für finanzschwache Gemeinden

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Radverkehrsinfrastruktur, Verkehr, Mobilität

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Zusätzliche Partner:

Bundesregierung (via Sonderprogramm „Stadt und Land“)

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