Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)
Die Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) unterstützt Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern beim Ausbau und der Verbesserung ihres Radverkehrsnetzes. Ziel ist es, die Attraktivität und Sicherheit der Radinfrastruktur zu erhöhen und die Verlagerung des Verkehrs auf das Fahrrad zu fördern. Antragsberechtigte können Zuschüsse für den Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, Fahrradstraßen sowie für Abstellanlagen und betriebliche Maßnahmen erhalten.
Wer wird gefördert
Die Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kommunen bei Investitionen in ihr Radverkehrsnetz. Das Programm zielt darauf ab, die Attraktivität und Sicherheit der Radinfrastruktur zu erhöhen und durchgängige Netze zu schaffen, insbesondere für den Berufs- und Alltagsverkehr.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, darunter den Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, Fahrradstraßen und Abstellanlagen. Auch die Sanierung bestehender Infrastrukturen und betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses sind förderfähig. Ausgeschlossen sind touristische Projekte und bestimmte Kostenarten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen sogar bis zu 90 Prozent. Die Zweckbindungsdauer der geförderten Vorhaben beträgt in der Regel 15 Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Vorhaben bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Erhöhung der Attraktivität und Sicherheit der Radinfrastruktur sowie die Einbindung in ein Verkehrs- oder Radverkehrskonzept. Es gibt Mindestausgaben für bestimmte Sanierungsmaßnahmen. Eigenleistungen und Finanzierungskosten sind nicht förderfähig.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist formgebunden und elektronisch beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen, wobei bestimmte Unterlagen beizufügen sind. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ist unter Bedingungen möglich. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage des Förderprogramms bildet die Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird durch weitere landes- und bundesrechtliche Vorschriften, insbesondere die Landeshaushaltsordnung und das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes, ergänzt.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; bis zu 90 Prozent für finanzschwache Gemeinden
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Radverkehrsinfrastruktur, Verkehr, Mobilität
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Zusätzliche Partner:
Bundesregierung (via Sonderprogramm „Stadt und Land“)