Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO) Offen
Das Landesförderprogramm REGIO des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Es gewährt Zuschüsse für gewerbliche, eigenbetrieblich genutzte Investitionen in strukturschwachen Regionen, um die regionale Wirtschaft zu stärken und Dauerarbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Das Programm zeichnet sich durch seine Fokussierung auf den Primäreffekt und die regionalen Entwicklungsziele aus.
Wer wird gefördert
Das Landesförderprogramm REGIO richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, Investitionen in strukturschwachen Regionen zu unterstützen, die zur Stärkung der Wirtschaft und zur Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen beitragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihre betriebliche Investition eigenbetrieblich nutzen und einen Primäreffekt erzielen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt gewerbliche Investitionen in neue oder bestehende Betriebsstätten. Die Förderung zielt darauf ab, die Produktionskapazitäten zu erweitern, die Produktion zu diversifizieren oder den gesamten Produktionsprozess grundlegend zu ändern. Dabei sind sowohl materielle als auch immaterielle Wirtschaftsgüter förderfähig, während bestimmte Sektoren und Kostenkategorien von der Förderung ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Unternehmensgröße ab, mit einer degressiven Staffelung für sehr hohe Investitionsvolumina. Es sind sowohl maximale Fördersätze als auch Mindestinvestitionsvolumina festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe spezifischer Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Verortung der Investition in einem Fördergebiet, die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen, eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens mit einem Mindest-Eigenbeitrag sowie die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen. Bestimmte Überwachungszeiträume für Arbeitsplätze und Wirtschaftsgüter sind ebenfalls einzuhalten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss elektronisch und vor Beginn der Maßnahme bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden. Der Entscheidungsprozess beinhaltet die Einholung fachlicher Stellungnahmen von Kammern und der Agentur für Arbeit. Die Bewilligungsbehörde, entweder die ISB oder das zuständige Ministerium, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis des REGIO-Programms bildet die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2015, die zuletzt im Dezember 2023 geändert wurde. Ergänzt wird diese durch relevante Paragraphen der Landeshaushaltsordnung und die EU-Verordnung Nr. 651/2014, die die Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Binnenmarkt regelt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Für kleine Unternehmen bis zu 20%, für mittlere Unternehmen bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten. Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens über 10 Mio. EUR maximal 5%.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Landkreise Trier-Saarburg, Neuwied, Mayen-Koblenz, Alzey-Worms, Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis, Eifelkreis Bitburg-Prüm) (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Verwaltet von: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Website: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)