Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) Offen
Der Freistaat Bayern unterstützt Regionale Initiativen bei der Durchführung innovativer Zukunftsprojekte zur Landesentwicklung sowie bei der Erarbeitung regionaler Entwicklungsstrategien. Ziel ist die Stärkung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen bayerischen Regionen durch maßgeschneiderte Lösungen in Handlungsfeldern wie demografischem Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, regionaler Identität und Klimawandel. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr betragen.
Wer wird gefördert
Das Programm „Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung“ des Freistaats Bayern fördert rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger von Regionalen Initiativen sowie betroffene Gebietskörperschaften in Bayern. Ziel ist die Stärkung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen bayerischen Regionen durch innovative Projekte und Strategieentwicklung.
Was wird gefördert
Das Programm fördert innovative regionale Projekte in zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung sowie die Erarbeitung regionaler Entwicklungsstrategien. Unterstützt werden dabei verschiedene Handlungsfelder, von demografischem Wandel bis zum Klimaschutz, mit klaren Richtlinien für förderfähige Ausgaben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Basisfördersatz beträgt 50% und kann je nach räumlichem Wirkungskreis und spezifischen Projektmerkmalen auf bis zu 90% erhöht werden. Die Förderhöchstbeträge variieren je nach Projektart und Initiativenumfang, wobei die Europäische Metropolregion München und Nürnberg bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr erhalten können.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen, darunter die Abstimmung der Projekte mit landesplanerischen Vorgaben, die Sicherung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung spezifischer Haushalts- und Verfahrensregeln. Wichtige Aspekte sind auch die Einrichtung einer Lenkungsgruppe und die Durchführung von Evaluationen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert eine frühzeitige Einreichung bei der zuständigen Bezirksregierung, mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn. Die Bewilligung erfolgt durch die Höhere Landesplanungsbehörde nach Überprüfung der Antragsunterlagen und der Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung Regionaler Initiativen in Bayern basiert auf der „Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöRLa III)“ vom 16. Oktober 2023. Diese Richtlinie legt die Bedingungen und den Umfang der Zuwendungen fest und wird durch allgemeine haushalts- und verwaltungsrechtliche Bestimmungen des Freistaats Bayern ergänzt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
150.000 Euro pro Projektjahr
Einsendeschluss:
immer offen
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Regionalförderung, Ländliche Entwicklung, Smart Cities & Regionen
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Machbarkeitsstudie
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Bayern
Website: BayernPortal