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Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Beherbergungsbetriebe, bei Investitionsvorhaben in strukturschwachen Fördergebieten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Ziel ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale zu stärken und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bundesgebiet beizutragen. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Beherbergungsbetriebe, die Investitionsvorhaben in strukturschwachen Fördergebieten in Rheinland-Pfalz planen. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft, die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Beschleunigung von Transformationsprozessen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden spezifische Investitionsvorhaben in der gewerblichen Wirtschaft, die einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Wirtschaft leisten. Dazu gehören die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten sowie die Diversifizierung der Produktion und grundlegende Änderungen von Produktionsverfahren. Bestimmte Sektoren und Kostenarten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Förderung variiert je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße und kann bis zu 35 % der förderfähigen Kosten erreichen, wobei ein Mindestinvestitionsumfang von 20.000 EUR Zuschusshöhe vorausgesetzt wird.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene rechtliche, finanzielle und betriebliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung steuerlicher Pflichten und die Erfüllung spezifischer Kriterien zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen. Besondere Regeln gelten für Beherbergungsbetriebe und bei Verlagerungen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden. Die Entscheidung über die Bewilligung obliegt je nach Zuschussbetrag entweder dem zuständigen Ministerium oder der ISB selbst.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz und ist eng an den Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie relevante EU-Vorschriften gekoppelt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Maximal 35% der förderfähigen Kosten (mindestens 20.000 € Zuschusshöhe)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft, gewerbliche Beherbergungsbetriebe

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Verwaltet von: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Zusätzliche Partner: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer

Website: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)