Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Offen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Beherbergungsbetriebe, bei Investitionsvorhaben in strukturschwachen Fördergebieten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Ziel ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale zu stärken und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bundesgebiet beizutragen. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Beherbergungsbetriebe, die Investitionsvorhaben in strukturschwachen Fördergebieten in Rheinland-Pfalz planen. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft, die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Beschleunigung von Transformationsprozessen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden spezifische Investitionsvorhaben in der gewerblichen Wirtschaft, die einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Wirtschaft leisten. Dazu gehören die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten sowie die Diversifizierung der Produktion und grundlegende Änderungen von Produktionsverfahren. Bestimmte Sektoren und Kostenarten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Förderung variiert je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße und kann bis zu 35 % der förderfähigen Kosten erreichen, wobei ein Mindestinvestitionsumfang von 20.000 EUR Zuschusshöhe vorausgesetzt wird.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene rechtliche, finanzielle und betriebliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung steuerlicher Pflichten und die Erfüllung spezifischer Kriterien zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen. Besondere Regeln gelten für Beherbergungsbetriebe und bei Verlagerungen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden. Die Entscheidung über die Bewilligung obliegt je nach Zuschussbetrag entweder dem zuständigen Ministerium oder der ISB selbst.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz und ist eng an den Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie relevante EU-Vorschriften gekoppelt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Maximal 35% der förderfähigen Kosten (mindestens 20.000 € Zuschusshöhe)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, gewerbliche Beherbergungsbetriebe
Förderbereiche:
Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Verwaltet von: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Zusätzliche Partner: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer
Website: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)