Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Weiterbildung
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund, insbesondere für Personen ohne Zugang zu BAMF-Integrationskursen. Das Programm „Sprachziel: Deutsch“ zielt darauf ab, sprachliche, persönliche, kulturelle, berufliche und soziale Integration zu ermöglichen und die Teilnehmenden an das deutsche Bildungssystem heranzuführen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Einrichtungen und Träger, die Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz anbieten. Ziel ist es, die sprachliche und soziale Integration dieser Personen zu unterstützen, insbesondere jener, die keinen Zugang zu Bundesintegrationskursen haben.
Was wird gefördert
Gefördert werden Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund, die das Erlernen der deutschen Sprache als Zweitsprache zum Ziel haben und die gesellschaftliche Integration unterstützen. Dies umfasst auch kursbegleitende Kinderbetreuung und sozialpädagogische Begleitung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses, primär als Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Anzahl der durchgeführten Unterrichtseinheiten und weiteren förderfähigen Kosten wie Prüfungsgebühren. Das Programm läuft jährlich und die Projektlaufzeit ist auf das Kalenderjahr begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Kursinhalte, -durchführung und -teilnehmendenzahlen. Die Kurse müssen Erwachsenen mit Migrationshintergrund offenstehen, die keinen Zugang zu Bundesintegrationskursen haben, und können in verschiedenen Formaten (Präsenz, Online, Hybrid) angeboten werden. Es gibt auch Regelungen für die Kostenabrechnung und die Evaluation der Kurse.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss jährlich bis zum 30. Januar bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht werden. Es sind spezielle Vordrucke und ein Kosten- und Finanzierungsplan zu verwenden. Die Zuwendung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Förderkriterien und relevanten Paragraphen der Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz. Es ist durch Richtlinien des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland-Pfalz legitimiert.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 180,00 € pro Teilnehmer für Sprachprüfung; Höhe des Zuschusses richtet sich nach Unterrichtsstunden und förderfähigen Kosten.
Einsendeschluss:
30.01.2026
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Verwaltet von:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)