Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)
Das Land Niedersachsen unterstützt mit dem Programm „Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)“ gezielt die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben. Dieses Förderprogramm, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), ermöglicht die Einrichtung und den Betrieb von Koordinierungsstellen sowie die Durchführung spezifischer Projekte zur Qualifizierung, Existenzgründung und Netzwerkbildung für Frauen. Ziel ist es, die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege zu verbessern.
Wer wird gefördert
Das Programm „Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)“ unterstützt juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Niedersachsen, die sich für die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben einsetzen. Dies umfasst sowohl den Aufbau und Betrieb von Koordinierungsstellen als auch die Durchführung spezifischer Arbeitsmarktprojekte für Frauen.
Was wird gefördert
Gefördert werden vielfältige Projekte, die die berufliche Entwicklung von Frauen in Niedersachsen stärken. Dies beinhaltet die Einrichtung und den Betrieb von „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“ sowie spezifische RIKA-Projekte, die die gleichberechtigte Arbeitsmarktteilhabe von Frauen durch Qualifizierung, Existenzgründung und Netzwerkbildung fördern.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit variierenden Fördersätzen je nach Programmgebiet (SER oder ÜR). Die Projektlaufzeiten sind festgelegt, mit der Möglichkeit von Ausnahmen für bestimmte Projektarten. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilfinanzierung oder als Pauschale gewährt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Antragstellung und Projektdurchführung unterliegen strengen Bedingungen, die von der Eignung des Antragstellers über die Einhaltung regionaler Vorgaben bis hin zu spezifischen Qualitätskriterien und Beihilferegeln reichen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und der Berücksichtigung übergreifender Ziele wie Gleichstellung und Nichtdiskriminierung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA) ist zweigeteilt: Koordinierungsstellen beantragen Förderungen nach spezifischen Projektaufrufen, während RIKA-Projekte in der Regel fortlaufend eingereicht werden können. Die Antragstellung erfolgt über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Niedersachsen, die durch mehrere EU-Verordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften ergänzt wird. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Vereinbarkeit mit europäischem Beihilferecht sicher und regeln die administrativen Prozesse.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden sowie das übrige Landesgebiet)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Frauen am Arbeitsmarkt, Existenzgründerinnen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
Bildungsträger vor Ort, Unternehmen, relevante Akteurinnen und Akteure, Kooperationspartnerinnen und -partner, Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL)