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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW unterstützt gewerbliche und touristische Unternehmen bei Investitionen in ausgewiesenen Fördergebieten, um Dauerarbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Es fördert zudem nicht-investive Maßnahmen wie Beratungen und Schulungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.

Wer wird gefördert?

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm Nordrhein-Westfalen (RWP NRW) richtet sich an gewerbliche Unternehmen und das Tourismusgewerbe in spezifischen Fördergebieten des Landes. Es unterstützt Investitionsvorhaben sowie nicht-investive Maßnahmen, die zur Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Was wird gefördert?

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) in NRW fördert Investitionsvorhaben in Betriebsstätten sowie nicht-investive Maßnahmen wie Beratungen, Schulungen und die Markteinführung innovativer Produkte. Besondere Unterstützung erhalten Projekte, die zur Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist an die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gekoppelt und deckt spezifische Ausgaben in ausgewählten Wirtschaftszweigen ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung). Die Förderhöhe variiert stark und ist abhängig von der Unternehmensgröße, dem spezifischen Fördergebiet (C1, C2, D), der Art des Vorhabens (Investition, Transformation, nicht-investiv) und der Einhaltung bestimmter Kriterien wie Arbeitsplatzzuwachs. Es gibt feste Förderhöchstbeträge pro geschaffenem oder gesichertem Arbeitsplatz sowie für einzelne nicht-investive Maßnahmen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens mit einem Eigenanteil von mindestens 25 Prozent. Es bestehen spezifische Verpflichtungen bezüglich der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie des Verbleibs geförderter Wirtschaftsgüter. Zudem sind europäische Beihilferegelungen, wie die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm in NRW muss vor Beginn des Vorhabens bei der NRW.BANK eingereicht werden. Es ist ein vollständiger Antrag auf einem formgebundenen Vordruck einzureichen, der alle erforderlichen Informationen und Nachweise enthält. Die Anträge werden innerhalb von sechs Monaten bearbeitet, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt schrittweise entsprechend dem Investitionsfortschritt.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW bildet die "Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes im regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft)" vom 1. März 2024. Diese Richtlinie wird ergänzt durch die Landeshaushaltsordnung, den GRW-Koordinierungsrahmen und europäische Beihilferegelungen wie die AGVO und die De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 12.375.000 € für Investitionen; Förderquoten zwischen 10% und 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von Unternehmensgröße, Fördergebiet und Vorhabenart. Für nicht-investive Vorhaben bis zu 400.000 €.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Lebensmittelverarbeitung, Textil- und Bekleidungsindustrie, Papier- und Verpackungsindustrie, Pharmaindustrie, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Forschung und Entwicklung, Tourismus, Kreativwirtschaft, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Tourismusgewerbe

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Prozessoptimierung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Verwaltet von: NRW.BANK

Website: NRW.BANK