Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)
Das Landesweites Förderprogramm im Saarland unterstützt Kommunen gezielt bei der Aktivierung und Umsetzung zukunftsweisender Konzepte und Projekte zur Stärkung des Einzelhandels. Es zielt darauf ab, Innenstädte, Stadtteil- und Ortszentren als multifunktionale Lebens- und Erlebnisräume zu erhalten und zu beleben, insbesondere durch neue Nutzungsmodelle und Digitalisierungsstrategien. Das Programm bietet Zuschüsse für Maßnahmen, die dem „Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030“ entsprechen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich explizit an saarländische Städte und Gemeinden, die zukunftsweisende Konzepte und Projekte zur Stärkung des Einzelhandels und zur Belebung ihrer Innenstädte, Stadtteil- und Ortszentren umsetzen möchten. Es zielt darauf ab, diese urbanen Bereiche als lebendige Wirtschaftsstandorte und Erlebnisräume zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und der Belebung urbaner Zentren. Dazu gehören die Entwicklung neuer Konzepte, die Implementierung von City- und Leerstandsmanagement, die Durchführung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen sowie die temporäre Anmietung leerstehender Ladenlokale für neue Nutzungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, mit maximalen Förderbeträgen, die sich nach der Größe des Förderzentrums richten. Die Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von zwei Jahren.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Ausrichtung der Maßnahmen am Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030, die Konzentration auf städtische Zentren und die Sicherstellung eines Eigenanteils. Es gibt auch Regelungen bezüglich Beihilferecht und Budgeteinschränkungen.
Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme schriftlich und elektronisch eingereicht werden, wobei spezielle Formulare und Unterlagen erforderlich sind. Die Auswahl der Förderwürdigkeit erfolgt durch eine Jury, und die Bewilligungsbehörde trifft die finale Entscheidung.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie ‚Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren‘ (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)" und weiteren haushalts- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen des Saarlandes.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
200.000 €
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Saarland (Germany)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Kreativwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Markteinführung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung
Zusätzliche Partner:
Zukunftsforum Handel