Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Saarland förderte mit diesem Programm den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur durch Zuschüsse für Gemeinden und Gemeindeverbände. Ziel war die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Die Förderung nutzte Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumliche Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland. Es ermöglicht auch nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten juristischen und natürlichen Personen die Beantragung von Zuschüssen für Infrastrukturmaßnahmen. Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Saarland.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten

Das Programm unterstützt eine Reihe von Infrastrukturmaßnahmen, die die wirtschaftliche Entwicklung im Saarland fördern. Dazu gehören die Erschließung und Revitalisierung von Gewerbegebieten, der Ausbau von Verkehrsverbindungen sowie die Schaffung von Gewerbezentren und Hafeninfrastrukturen. Auch Planungs- und Beratungsleistungen sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Die Förderung ist auf eine Reihe von spezifischen Kostenkategorien beschränkt und schließt bestimmte Ausgaben explizit aus.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt wird. Der Zuschuss dient primär dem Ausgleich einer finanziellen Unterdeckung des Vorhabens, wobei für spezifische Planungsleistungen Maximalbeträge gelten.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene rechtliche, administrative und operationale Bedingungen geknüpft. Dazu gehören der Beginn der Maßnahme nach Antragstellung, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die zweckgemäße Verwendung der geförderten Infrastruktur über einen bestimmten Zeitraum. Es sind zudem beihilferechtliche Bestimmungen der Europäischen Kommission zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung ist schriftlich einzureichen. Alle notwendigen Formulare und Informationen stehen online zum Abruf bereit, um einen reibungslosen Prozess für die Antragstellenden zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie für die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur vom 01.03.2020. Sie wird durch verschiedene rechtliche Rahmenwerke von Bund, Land und EU untermauert, um eine kohärente und rechtskonforme Umsetzung zu gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Grundsätzlich 70% der finanziellen Unterdeckung (bis 31.12.2023 95%); maximal 25.000,00 EUR für regionale Entwicklungskonzepte; maximal 50.000,00 EUR für Planungs- und Beratungsleistungen.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Saarland (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Bund (GRW), Europäische Union (EFRE), Landesprogramm zur Verbesserung der regionalen Beschäftigungslage und der Wirtschaftsstruktur

Verwaltet von:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

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