Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Das Regionale Förderprogramm des Saarlandes unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen in ausgewählten Teilen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen durch Investitionen wie Betriebsgründungen, Kapazitätserweiterungen oder Produktionsmodernisierungen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Unternehmensgröße richtet und an strenge beihilferechtliche Vorgaben gebunden ist.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm des Saarlandes richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung ist geografisch auf spezifische Teile des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises begrenzt. Hauptziele sind die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit dieser Unternehmen sowie die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, um den Strukturwandel und die Beschäftigung in der saarländischen Wirtschaft zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Regionale Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Investitionsvorhaben von KMU, die darauf abzielen, Wachstum und strukturelle Veränderungen voranzutreiben. Hierzu zählen die Errichtung oder der Ausbau von Betriebsstätten sowie die Diversifizierung der Produktion. Auch die Modernisierung von Produktionsprozessen und der Erwerb geschlossener Betriebsstätten können gefördert werden. Die Förderung ist auf spezifische materielle und immaterielle Anlagegüter ausgerichtet, schließt jedoch Ersatzinvestitionen und den Erwerb von Grundstücken sowie bestimmten Fahrzeugen aus. Die Projekte müssen zudem eine besondere Anstrengung des Antragstellers darstellen, was entweder über das Investitionsvolumen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen nachgewiesen wird.
Art und Umfang der Förderung
Das Regionale Förderprogramm Saarland bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung ist gestaffelt nach Unternehmensgröße, mit höheren Fördersätzen für kleine Unternehmen. Es gibt eine maximale Fördersumme pro Vorhaben und eine Bagatellgrenze für die förderfähigen Kosten. Die geförderten Projekte müssen in einem festen Zeitraum abgeschlossen werden, wobei Verlängerungen unter bestimmten Umständen möglich sind. Zudem ist ein Eigenbeitrag zur Finanzierung des Vorhabens erforderlich.
Konditionen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die von der Antragstellung bis zur Projektdurchführung reichen. Dazu gehören spezifische Anforderungen an die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie der De-minimis-Regelungen und die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen. Auch die Nutzung von Leiharbeitnehmern ist reglementiert. Die geförderten Wirtschaftsgüter unterliegen einer Verbleibensfrist, und es gibt Höchstgrenzen für die Investitionssummen pro geschaffenem oder gesichertem Arbeitsplatz.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Regionale Förderprogramm des Saarlandes muss formgerecht und vollständig vor dem Beginn des Investitionsvorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie eingereicht werden. Der Beginn der Arbeiten ist klar definiert, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt im Ermessen der Bewilligungsbehörde, wobei verschiedene Kriterien wie Raumordnung und Arbeitsplatzeffekte geprüft werden.
Rechtsgrundlage
Das Regionale Förderprogramm des Saarlandes basiert auf einer spezifischen Richtlinie vom Mai 2022 und ist in einen umfassenden rechtlichen Rahmen eingebettet, der sowohl Landes- als auch EU-Recht umfasst. Es unterliegt den Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), der De-minimis-Verordnung und der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020. Die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung des Saarlandes und das Subventionsgesetz regeln zudem die Bewilligung und Prüfung der Zuwendungen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
7.500.000 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Landkreis St. Wendel (Freisen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, St. Wendel), Saarpfalz-Kreis (Gersheim, Mandelbachtal, Blieskastel) (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Textil- und Bekleidungsindustrie, Bauwesen und Baustoffe, Papier- und Verpackungsindustrie, Energieerzeugung und -versorgung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Kreativwirtschaft
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie