Förderung von Beratungsmaßnahmen zu ökologischer Wirtschaftsweise (FRL-Ökoberatung)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Saarland unterstützt mit der FRL-Ökoberatung gezielt externe Beratungsanbieter, die landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse im Bereich ökologischer Landwirtschaft beraten. Diese Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der ökologischen Landwirtschaft zu stärken und die Umstellung sowie Beibehaltung ökologischer Wirtschaftsweise zu unterstützen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Abdeckung der FRL-Ökoberatung

Das Förderprogramm FRL-Ökoberatung im Saarland richtet sich an öffentliche und private Anbieter von Beratungsleistungen. Ziel ist die Stärkung einer wettbewerbsfähigen ökologischen Landwirtschaft und die Förderung von Ressourceneffizienz und Klimaresilienz im Agrarsektor. Die Beratungsleistungen müssen landwirtschaftlichen Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüssen zugutekommen.

Was wird gefördert: Inhalte und Kosten der Beratung

Die FRL-Ökoberatung fördert Beratungsleistungen in der ökologischen Landwirtschaft, einschließlich der Umstellung und der Lösung spezifischer Produktionsprobleme. Die Förderung deckt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, mit einer Maximalförderung pro Beratungsleistung. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die bereits durch andere öffentliche Programme finanziert werden.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu einem Maximalbetrag von 800 Euro pro Beratungsleistung. Die maximale Gesamtförderung pro Kalenderjahr ist auf 20.000 Euro begrenzt, mit einer Bagatellgrenze von 800 Euro je Antrag.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen. Beratungsanbieter müssen qualifiziert und zugelassen sein und einen Vertrag mit dem landwirtschaftlichen Betrieb abschließen. Bestimmte Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Maßnahmen sind unter EU-Beihilferecht freigestellt und erfordern die Bereitstellung anonymisierter Betriebsdaten.

Antragsverfahren der FRL-Ökoberatung

Der Antrag auf Förderung muss unter Verwendung der bereitgestellten Formulare durch den Beratungsanbieter an das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gerichtet werden. Der Verwendungsnachweis kann direkt mit dem Antrag eingereicht werden, mindestens einmal jährlich bis zum 15. November, optional zusätzlich am 15. April und/oder 15. August.

Rechtsgrundlagen der Förderung

Das Förderprogramm FRL-Ökoberatung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Saarlandes sowie dem GAK-Gesetz. Es unterliegt zudem den Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung des Saarlandes und relevanten EU-Verordnungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

800,00 € je Beratungsleistung, 20.000,00 € pro Kalenderjahr

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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