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Förderung der Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr Kultur und Freiwilliges Ökologisches Jahr
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Dieses Programm fördert Träger von Freiwilligendiensten in Sachsen-Anhalt, die junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Sozialen Jahr Kultur (FSJK) und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) betreuen. Es bietet finanzielle Unterstützung zur Stärkung der Berufsorientierung, Kompetenzentwicklung und gesellschaftlichen Integration der Teilnehmenden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für jeden besetzten Platz.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an anerkannte Träger von Freiwilligendiensten in Sachsen-Anhalt, die junge Menschen im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Freiwilligen Sozialen Jahres Kultur (FSJK) oder Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) begleiten. Das übergeordnete Ziel ist es, die Berufsorientierung, den Erwerb von Schlüsselkompetenzen sowie die gesellschaftliche Integration der jungen Menschen zu fördern und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Träger bei den Aufwendungen für die Bereitstellung von Plätzen in Freiwilligendiensten. Dies umfasst die Finanzierung von Taschengeld, Sozialversicherungsbeiträgen und teilweise der pädagogischen Begleitung. Die geförderten Tätigkeiten sind spezifisch auf die Bereiche Soziales, Kultur und Denkmalpflege sowie Natur- und Umweltschutz ausgerichtet und dienen der persönlichen und beruflichen Entwicklung junger Menschen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt eine Pauschale pro besetztem Platz und Monat. Es sind feste Platzzahlen für die verschiedenen Freiwilligendienste vorgesehen, und die Verpflichtungsdauer der Teilnehmenden beträgt in der Regel zwölf Monate.

Bedingungen und Anforderungen

Träger von Freiwilligendiensten, die eine Förderung erhalten möchten, müssen spezifische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung, die Einhaltung einer Regeldauer von zwölf Monaten für die Teilnehmenden, die Sicherstellung einer inhaltlichen Vielfalt der Einsatzstellen sowie die Zahlung eines Mindesttaschengeldes. Zudem sind Regelungen zur Arbeitszeit, Urlaub und die Zusammenarbeit mit den Teilnehmenden zu beachten.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

486,00 € je besetztem Platz und Monat; zusätzlich bis zu 200,00 € für pädagogische Begleitung (FÖJ)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.03.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gesundheit & Soziales, Kultur, Umwelt

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (für FÖJ-Anteil)

Verwaltet von: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Website: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)