Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG individueller Zugang) Offen
Das Programm 'Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)' unterstützt natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt bei ihrer beruflichen Weiterbildung und beim Erwerb von Zusatzqualifikationen. Ziel ist die Entwicklung oder der Erhalt beruflich relevanter Kompetenzen sowie die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit durch finanzielle Zuschüsse, die auf die individuelle Einkommenssituation abgestimmt sind.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche Personen mit Hauptwohnsitz oder Ausbildungsstätte in Sachsen-Anhalt, die ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern möchten. Es unterstützt Arbeitnehmer, Arbeitslose ohne Leistungsbezug sowie Auszubildende und Schüler von Berufsfachschulen dabei, ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern und dem Fachkräftebedarf zu begegnen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige individuelle und arbeitgeberunabhängige Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen Entwicklung dienen. Dazu gehören Seminare, Coachings, wissenschaftliche Weiterbildungen und Fernlehrgänge. Auch ausbildungsbegleitende Zusatzqualifikationen für Auszubildende sind förderfähig.
Art und Umfang der Förderung
Die 'Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG' bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe richtet sich nach der individuellen Einkommenssituation der Antragstellenden und kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die maximale Fördersumme pro Weiterbildungsvorhaben ist begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Regeln beachtet werden. Dies beinhaltet die Einreichung des Antrags vor Beginn der Weiterbildung, die Einhaltung von Mindestausgaben und die Sicherstellung, dass keine anderweitigen öffentlichen oder privaten Förderungen für dieselben Kosten in Anspruch genommen werden.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Antragstellende müssen umfassende Unterlagen einreichen, darunter Einkommensnachweise und Angebote für die geplante Weiterbildung, um eine reibungslose Bearbeitung und Prüfung der Förderfähigkeit zu gewährleisten.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung basiert auf der 'Richtlinie Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG' und ist im Rahmen der Strukturpolitik der Europäischen Union verankert, insbesondere durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
25.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Verwaltet von: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Zusätzliche Partner: Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Website: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)