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EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 – Technologietransferförderung
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie weitere Akteure in Sachsen bei der Stärkung ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Mithilfe von Zuschüssen aus dem EFRE und JTF werden Maßnahmen zur Forschung, Entwicklung und zum Technologietransfer gefördert, um die wirtschaftliche Anpassung und Zukunftsfähigkeit des Freistaates zu sichern.

Wer wird gefördert

Diese Förderrichtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie weitere relevante Akteure in Sachsen, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken. Die Förderung zielt darauf ab, die Forschung und Entwicklung sowie den Technologietransfer im Freistaat zu intensivieren und die Anpassung an wirtschaftliche Veränderungen zu erleichtern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert eine Vielzahl von innovationsorientierten Projekten, von Forschung und Entwicklung bis hin zum Technologietransfer und der Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleistungen. Es deckt dabei spezifische Kostenkategorien ab und adressiert verschiedene Entwicklungsstufen von Projekten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Zuschüssen, wobei die Höhe der Zuwendung und die maximale Förderdauer je nach Fördergegenstand variieren. Es gibt Basisfördersätze, die durch verschiedene Aufschläge erhöht werden können, sowie spezielle Regelungen für Forschungseinrichtungen und Projekte mit Exzellenzsiegel.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Durchführung der Projekte gelten spezifische rechtliche, administrative und operationale Bedingungen. Dazu gehören Nachweispflichten, Kooperationsregeln und die Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist flexibel gestaltet und erlaubt in der Regel eine jederzeitige Einreichung von Projektskizzen und Anträgen. Entscheidungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen, und für bestimmte Themen können wettbewerbliche Aufrufe veröffentlicht werden.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Technologieförderung, kofinanziert durch den EFRE und JTF. Sie unterliegt zudem der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU und anderen EU-Verordnungen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mitteldeutsches Revier (Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig), Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Website: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)