EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 – Technologietransferförderung Geschlossen
Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie weitere Akteure in Sachsen bei der Stärkung ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Mithilfe von Zuschüssen aus dem EFRE und JTF werden Maßnahmen zur Forschung, Entwicklung und zum Technologietransfer gefördert, um die wirtschaftliche Anpassung und Zukunftsfähigkeit des Freistaates zu sichern.
Wer wird gefördert
Diese Förderrichtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie weitere relevante Akteure in Sachsen, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken. Die Förderung zielt darauf ab, die Forschung und Entwicklung sowie den Technologietransfer im Freistaat zu intensivieren und die Anpassung an wirtschaftliche Veränderungen zu erleichtern.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine Vielzahl von innovationsorientierten Projekten, von Forschung und Entwicklung bis hin zum Technologietransfer und der Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleistungen. Es deckt dabei spezifische Kostenkategorien ab und adressiert verschiedene Entwicklungsstufen von Projekten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Zuschüssen, wobei die Höhe der Zuwendung und die maximale Förderdauer je nach Fördergegenstand variieren. Es gibt Basisfördersätze, die durch verschiedene Aufschläge erhöht werden können, sowie spezielle Regelungen für Forschungseinrichtungen und Projekte mit Exzellenzsiegel.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Durchführung der Projekte gelten spezifische rechtliche, administrative und operationale Bedingungen. Dazu gehören Nachweispflichten, Kooperationsregeln und die Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist flexibel gestaltet und erlaubt in der Regel eine jederzeitige Einreichung von Projektskizzen und Anträgen. Entscheidungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen, und für bestimmte Themen können wettbewerbliche Aufrufe veröffentlicht werden.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Technologieförderung, kofinanziert durch den EFRE und JTF. Sie unterliegt zudem der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU und anderen EU-Verordnungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mitteldeutsches Revier (Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig), Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)