Landes-Technologieförderung – E – Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen
Der Freistaat Sachsen fördert mit der „Landes-Technologieförderung“ die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft. Das Programm unterstützt gezielt die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft und erleichtert den Zugang zu Kapitalgebern. Es bietet vielfältige Fördermöglichkeiten, von Innovationsveranstaltungen über Patentverwertung bis hin zu Investitionen in Forschungsinfrastrukturen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft durch die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu erhöhen. Es richtet sich an eine breite Palette von Akteuren innerhalb des Freistaats Sachsen.
Was wird gefördert: Projektbereiche und förderfähige Ausgaben
Das Programm fördert eine Vielzahl von innovationsunterstützenden Maßnahmen und Projekttypen, die darauf abzielen, die technologische Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Die Förderbereiche umfassen unter anderem die Unterstützung bei der Beteiligung an europäischen Forschungsprogrammen, Maßnahmen zur Stärkung des Patentwesens und des Wissenstransfers, Innovationsveranstaltungen sowie Investitionen in Forschungsinfrastrukturen.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt grundsätzlich in Form von Zuschüssen, wobei sowohl die Höhe der Förderung als auch die Förderquote je nach Förderbaustein und den spezifischen Voraussetzungen des Vorhabens variieren können. Das Programm ermöglicht Projektfinanzierungen mit unterschiedlichen Intensitäten und Projektlaufzeiten.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen und Auflagen geknüpft, die von der Durchführung der Projekte im Freistaat Sachsen über die Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen bis hin zu spezifischen Anforderungen an die Antragsteller und die Projektumsetzung reichen. Diese sollen die effiziente und rechtskonforme Nutzung der Fördermittel sicherstellen.
Antragsverfahren: Schritte zur Förderung
Das Antragsverfahren für die Förderung von Veranstaltungen und sonstigen innovationsunterstützenden Maßnahmen ist in der Regel zweistufig aufgebaut, beginnend mit der Einreichung einer Projektskizze. Für andere Förderbausteine gelten spezifische Verfahrensabläufe und Einreichungsmodalitäten.
Rechtsgrundlagen des Förderprogramms
Das Förderprogramm „Landes-Technologieförderung“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Es ist zudem in ein komplexes Geflecht aus nationalen und europäischen rechtlichen Bestimmungen eingebettet, die seine Durchführung und die Gewährung der Beihilfen regeln.
Ähnliche Programme
Keine ähnlichen Programme gefunden.
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
900.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Finanztechnologie, Dienstleistungssektor, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)