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Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Nachrangdarlehen Invest
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Programm „Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM)“ in Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer und Freiberufler mit verschiedenen Darlehensarten. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken und die Standortbedingungen zu verbessern, insbesondere durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Finanzierung erfolgt durch Landesmittel und mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF).

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „Darlehen für den Mittelstand“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken, die Standortbedingungen zu verbessern und Investitionen zu fördern, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen, insbesondere in den JTF-Regionen Sachsens.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm umfasst verschiedene Darlehensarten, die jeweils spezifische Vorhaben und Investitionen unterstützen. Dazu gehören Investitionen zur Schaffung und Erhaltung von Dauerarbeitsplätzen, die Gründung und Festigung junger Unternehmen, die Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen sowie Digitalisierungsvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm stellt Darlehen mit unterschiedlichen Konditionen und Höchstbeträgen bereit, je nach Art des Vorhabens (Nachrangdarlehen Invest, Mikrodarlehen, Markteinführungsdarlehen, Digitalisierungsdarlehen). Die Fördersätze variieren, und ein Eigenanteil des Darlehensnehmers ist stets erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Darlehen gelten diverse Bedingungen und Anforderungen, die sowohl allgemeine Bestimmungen als auch spezifische Kriterien für die einzelnen Fördergegenstände umfassen. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens, die Einhaltung von Zweckbindungsfristen für Investitionen sowie die Beachtung beihilferechtlicher Regelungen wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch, entweder direkt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder über eine kooperierende Hausbank. Die Auszahlung der Darlehen erfolgt in der Regel als Vorauszahlung, und die Verwendungsnachweise sind elektronisch einzureichen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet die Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ (FRL DFM) des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 7. Juli 2023, ergänzt durch diverse landesrechtliche und europäische Regelwerke.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.500.000 €

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

(Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, Chemnitz) (Sachsen, Deutschland)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner: Partnerbanken (Hausbanken)

Website: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)