Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung
Der Freistaat Sachsen fördert Kurzberatungen für Existenzgründer und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) durch Kammern, Verbände und ähnliche Organisationen. Das Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken und den Zugang zu wichtigen Erstberatungsleistungen zu erleichtern. Gefördert werden bis zu 250 Euro pro Tagewerk, maximal 50 Prozent der Beratungskosten und 130 Tagewerke pro Jahr.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, die Kurzberatungen für sächsische Existenzgründerinnen, Existenzgründer und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) durchführen. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken und die Standortbedingungen zu verbessern, indem sie den Zugang zu professionellen Erstberatungsangeboten erleichtert.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Kurzberatungsleistungen für sächsische KMU und Existenzgründer in verschiedenen Bereichen. Die Beratungen müssen einen überschaubaren zeitlichen Umfang haben und können als Einzel- oder Gruppenberatung erfolgen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses ist auf einen Festbetrag pro Tagewerk begrenzt und darf einen bestimmten Prozentsatz der Beratungskosten sowie eine jährliche Obergrenze nicht überschreiten.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderfähigkeit sind spezifische Bedingungen zu beachten, darunter der kostenlose und diskriminierungsfreie Zugang zu den Beratungsleistungen für sächsische KMU, die Glaubhaftmachung des Bedarfs und die Verantwortung für die Qualitätssicherung der Beratungen.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen. Die SAB entscheidet über Förderfähigkeit und -würdigkeit.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung, die zuletzt am 5. Dezember 2023 geändert wurde und verschiedene haushaltsrechtliche und beihilferechtliche EU-Verordnungen integriert.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
250,00 € pro Tagewerk, maximal 50% der Beratungskosten, bis zu 130 Tagewerke pro Jahr
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kammern, Verbände, sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)