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Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm fördert anerkannte Betreuungsvereine im Freistaat Sachsen bei der Wahrnehmung ihrer Querschnittsaufgaben. Es bietet finanzielle Unterstützung für die Gewinnung, Einführung, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer sowie für die Information zu Vorsorgevollmachten. Diese Förderung stärkt die soziale Arbeit und das Ehrenamt im Bereich der rechtlichen Betreuung in Sachsen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Abdeckung

Dieses Förderprogramm des Freistaates Sachsen unterstützt anerkannte Betreuungsvereine mit Sitz in Sachsen, die Querschnittsaufgaben wahrnehmen. Die Förderung zielt darauf ab, die Gewinnung, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer zu unterstützen und über Betreuungsrecht sowie Vorsorgevollmachten zu informieren, um die soziale Arbeit im Freistaat zu stärken.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten

Das Programm fördert gezielt Personal- und Sachkosten von Betreuungsvereinen, die sich auf die Unterstützung und Entwicklung des Ehrenamts im Bereich der Betreuung und Vorsorge konzentrieren. Dies umfasst die Gewinnung, Schulung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer sowie die Bereitstellung von Informationen zu relevanten rechtlichen Vorsorgemaßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und setzt sich aus einer Grundförderung sowie leistungsbezogenen Pauschalen zusammen. Die genaue Höhe der Zuwendung hängt von der Anzahl der gewonnenen ehrenamtlichen Betreuer und der begleiteten Fälle ab, wobei ein Höchstbetrag festgelegt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind bestimmte rechtliche, personelle und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören die Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte, regelmäßige Öffnungszeiten, die Durchführung von Veranstaltungen sowie eine Mindestanzahl an begleiteten ehrenamtlichen Betreuungen und Vorsorgebevollmächtigungen.

Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim Kommunalen Sozialverband Sachsen eingereicht werden, wobei Fristen und beizufügende Dokumente genau einzuhalten sind. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt ermessensabhängig und unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei bewährte Projekte priorisiert werden können.

Rechtsgrundlagen: Autorität und Vorschriften

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz sowie durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen und landesspezifische Verwaltungsvorschriften rechtlich verankert.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 19.500 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Verwaltet von: Kommunaler Sozialverband Sachsen

Zusätzliche Partner: Örtliche Betreuungsbehörden

Website: Kommunaler Sozialverband Sachsen