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Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR)
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR) des Freistaats Thüringen unterstützt Schulträger bei Neubau, Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden und Sporthallen. Sie fördert wichtige Infrastrukturmaßnahmen, berücksichtigt dabei Klimaschutzziele und die Inklusion. Das Programm ist darauf ausgerichtet, zukunftsfähige und barrierefreie Lernumgebungen zu schaffen.

Wer wird gefördert

Die Förderung richtet sich an Schulträger von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Thüringen, einschließlich freier Trägerschaft und gemeinnütziger Schullandheime. Ziel ist es, Investitionen in die Schulinfrastruktur zu unterstützen, um den Anforderungen eines zukunftsfähigen und inklusiven Bildungswesens gerecht zu werden und regionale Unterschiede in der Inklusion zu mindern.

Was wird gefördert

Gefördert werden vielfältige Baumaßnahmen an Schulgebäuden und Sporthallen, darunter Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung und der Erwerb geeigneter Gebäude. Besondere Schwerpunkte liegen auf energetischen Sanierungen, konstruktivem Holzbau sowie Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Schulbaus. Eine detaillierte Auflistung der förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten stellt sicher, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Schulbauförderrichtlinie gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für Schulbauvorhaben in Thüringen. Die Regelförderung beträgt 66,6 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, kann aber bei Einhaltung bestimmter energetischer Standards oder bei Holzbauweise auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Für finanzschwache Kommunen sind sogar noch höhere Fördersätze vorgesehen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter ein großes Landesinteresse am Vorhaben nachweisen und die Folgekosten für den Unterhalt sicherstellen. Wichtige Auflagen betreffen auch den Beginn des Vorhabens, die Einhaltung energetischer Standards, Barrierefreiheit sowie die Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten wie Holzbauweise. Für größere Projekte ist zudem die Installation eines Amokwarnsystems vorgeschrieben.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt eine Vorhabenanmeldung beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, gefolgt von einer Aufforderung zur Abgabe eines förmlichen Zuwendungsantrags beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. Die Auswahl der Projekte basiert auf dem erheblichen Landesinteresse und einer von der Bewilligungsbehörde erstellten Programmaufstellung.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der "Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus", kurz Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR). Sie wird durch weitere Landesgesetze und -verordnungen sowie allgemeine Verwaltungsvorschriften ergänzt, die den rechtlichen Rahmen für die Gewährung und Abwicklung der Zuwendungen bilden. Für finanzschwache Kommunen kommen zudem Bestimmungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes hinzu.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Education

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Verwaltet von: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

Website: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft