Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR) Geschlossen
Die Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR) des Freistaats Thüringen unterstützt Schulträger bei Neubau, Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden und Sporthallen. Sie fördert wichtige Infrastrukturmaßnahmen, berücksichtigt dabei Klimaschutzziele und die Inklusion. Das Programm ist darauf ausgerichtet, zukunftsfähige und barrierefreie Lernumgebungen zu schaffen.
Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an Schulträger von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Thüringen, einschließlich freier Trägerschaft und gemeinnütziger Schullandheime. Ziel ist es, Investitionen in die Schulinfrastruktur zu unterstützen, um den Anforderungen eines zukunftsfähigen und inklusiven Bildungswesens gerecht zu werden und regionale Unterschiede in der Inklusion zu mindern.
Was wird gefördert
Gefördert werden vielfältige Baumaßnahmen an Schulgebäuden und Sporthallen, darunter Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung und der Erwerb geeigneter Gebäude. Besondere Schwerpunkte liegen auf energetischen Sanierungen, konstruktivem Holzbau sowie Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Schulbaus. Eine detaillierte Auflistung der förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten stellt sicher, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Schulbauförderrichtlinie gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für Schulbauvorhaben in Thüringen. Die Regelförderung beträgt 66,6 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, kann aber bei Einhaltung bestimmter energetischer Standards oder bei Holzbauweise auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Für finanzschwache Kommunen sind sogar noch höhere Fördersätze vorgesehen.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter ein großes Landesinteresse am Vorhaben nachweisen und die Folgekosten für den Unterhalt sicherstellen. Wichtige Auflagen betreffen auch den Beginn des Vorhabens, die Einhaltung energetischer Standards, Barrierefreiheit sowie die Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten wie Holzbauweise. Für größere Projekte ist zudem die Installation eines Amokwarnsystems vorgeschrieben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt eine Vorhabenanmeldung beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, gefolgt von einer Aufforderung zur Abgabe eines förmlichen Zuwendungsantrags beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. Die Auswahl der Projekte basiert auf dem erheblichen Landesinteresse und einer von der Bewilligungsbehörde erstellten Programmaufstellung.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der "Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus", kurz Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR). Sie wird durch weitere Landesgesetze und -verordnungen sowie allgemeine Verwaltungsvorschriften ergänzt, die den rechtlichen Rahmen für die Gewährung und Abwicklung der Zuwendungen bilden. Für finanzschwache Kommunen kommen zudem Bestimmungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes hinzu.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Education
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Verwaltet von: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
Website: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft